
Foto: Stadt Schwerte / Ingo Rous
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Beteiligungsformate für Bürger*innen und Schule geplant
Der Standort in Wandhofen ist einer von dreien, die nach der Ratssitzung am 5. Mai und dem dort gefassten Grundsatzbeschluss zum Neubau der Schule analysiert worden sind. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen sind sowohl die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Im Rahmen der Bauleitplanverfahren werden alle relevanten Aspekte und Auswirkungen der Planung (z.B. Natur und Landschaft, Erschließung, Baugrundlagen, Lärm) untersucht. Nach Vergabe der Planungsleistungen sind die Planungen soweit voranzutreiben bis eine belastbare Kostensicherheit gewährleistet wird. Im Anschluss wird dem Rat ein Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss zur Entscheidung vorgelegt. In den Planungsprozess werden von Beginn an Vertreter*innen der Schule integriert werden. Außerdem sind Beteiligungsformate für Bürger*innen eingeplant und die politischen Gremien werden regelmäßig über den Projektfortgang informiert.