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Stadtverwaltung steht zu "Wegeprojekt Wuckenhof"

Die Stadtverwaltung hat auf ein Schreiben des Rechtsanwaltes Prof. Peter Nisipeanu reagiert, der im Auftrag des Schicht 1 unter anderem einen Stopp der Planungen einer Wegeverbindung zwischen Marktplatz/Wuckenhof und Rohrmeisterei gefordert hatte. So müssten die Anwohner mit weiteren Besucherströmen rechnen. Laut Brief an den Bürgermeister beklagten sich die Anwohner schon jetzt über Lärmbelästigungen, Vandalismus und Vermüllung.

Adrian Mork, Fachbereichsleiter für Demografie, Stadtentwicklung und Umwelt, erklärt in diesem Schreiben, das "Wegeprojekt Wuckenhof" sei Teil des vom Rat beschlossenen  IHK (Integriertes Handlungskonzept Innenstadt Schwerte). Ein wesentlicher Bestandteil sei, die Barrierefreiheit zu verbessern. Konkret auf das erwähnte Projekt bezogen, für das ein Wettbewerb ausgeschrieben wurde, heiße das: "Im Weiteren soll eine barrierefreie Verbindung über Wuckenhof und Rohrmeisterei bis zur Ruhr erfolgen. Diese Planung erfolgt auch unter dem Aspekt, die Verkehrs- und Parksituation dergestalt zu verbessern, dass weniger Parksuchverkehr in die südliche Altstadt erfolgt. Eine barrierefreie Verbindung über das Wuckenhofgelände soll dazu animieren, die Tiefgarage stärker als bisher zu nutzen." Es sei ausdrücklich nicht geplant, das Parkplatzangebot vor der Rohrmeisterei zu vergrößern. Die geplante Fußwege-Verbindung diene vielmehr dazu, Autoverkehre in die Altstadt hinein zu verhindern.

Den Vorwurf, die Stadt wolle hinsichtlich der Verbesserung an der baulichen Substanz der vorhandenen Wegeführung "sinnlos in einen Fördertopf" mit "fadenscheinigen Begründungen" greifen, weist Adrian Mork deutlich zurück: "Es ist geradezu Zweck eines Integrierten Handlungskonzeptes, dass Fördergelder durch ein zusammenhängendes Maßnahmenpaket sinnvoll für die Allgemeinheit eingesetzt werden." Sollte Schicht 1 beispielsweise gegen eine Beteiligung der öffentlichen Hand an der Sanierung der Mauer unterhalb des Wuckenhofs sein, wolle die Verwaltung dies der Evangelischen Kirchengemeinde und dem Kultur- und Weiterbildungsbetrieb mitteilen. Diese beiden Institutionen müssten die Sanierungskosten dann alleine tragen.

Insgesamt sei es Aufgabe des Wettbewerbs, sensibel mit der örtlichen Situation umzugehen. "Darunter verstehe ich auch den sensiblen Umgang mit dem schützenswerten Baumbestand." Dass dies von den Planungsbüros im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs unterschiedlich berücksichtigt werde, sei völlig normal, aber auch ein Kriterium der späteren Auswahl eines Lösungsentwurfs.
Auch auf die erwähnten Belastungen der Anwohner geht die Verwaltung in ihrem Antwortschreiben ein: "Sie haben vielfältige Ursachen und sind mit Sicherheit nicht gänzlicher der Rohrmeisterei anzulasten."

<link file:7514 _blank> Antwortschreiben vom 4. Oktober an Rechtsanwalt Nisipeanu


Pressemitteilung
Erstellt von Stabsstelle Recht und Presse