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Stadt Schwerte sucht Schöffinnen und Schöffen

Für die Dauer von fünf Jahren sucht die Stadt Schwerte zum 1. Januar 2019 Schöffinnen und Schöffen, die am Amtsgericht und Landgericht Hagen als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Insgesamt werden 21 Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gesucht.

Die Bewerberinnen und Bewerber sollten am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahren alt sein und müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sowie die deutsche Sprache in ausreichendem Maß beherrschen. Außerdem müssen Bewerberinnen und Bewerber Schwerter Bürgerin oder Bürger sein. Vorbestrafte Personen und solche, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, anhängig ist, sind von der Wahl zur Schöffin oder Schöffen ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, wie beispielsweise Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte oder ähnliche, sowie Religionsdiener sollen nicht zu Schöffinnen und Schöffen gewählt werden.

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin und eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung. Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.
Interessierte Schwerter Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort bis spätestens zum 2. März 2018 bei der Stadt Schwerte, Stabsstelle Recht und Presse, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte bewerben. E

ntsprechende Bewerbungs- und Vorschlagsformulare können auf der Homepage der Stadt Schwerte unter <link http: www.schwerte.de rathaus>www.schwerte.de/rathaus in dem Anliegen "Wahl der Schöffinnen und Schöffen" heruntergeladen werden. Für Fragen und Informationen rund um die Schöffenwahl steht Marco Gosewinkel von der Stabsstelle Recht und Presse unter der Rufnummer 02304/104-485 oder per E-Mail: <link>marco.gosewinkel@stadt-schwerte.de zur Verfügung. 


Pressemitteilung
Erstellt von Stabsstelle Recht und Presse