Nachrichten und Presseinfos

Stadt Schwerte stellt den Sportvereinen wieder Hallenraum zur Verfügung

Schwerte. Vom 2. Juni stellt die Stadt Schwerte ihren Sportvereinen wieder ihre Turn- und Sporthallen für Trainingszwecke zur Verfügung. Die Öffnung ist mit strengen Auflagen verbunden. Es liegt in der Entscheidungshoheit der Vereine, ob sie ihr Hallenzeiten schon wieder ad hoc nutzen wollen.

Gabriele Stange hat die Sportvereine informiert, dass die Hallen vom 2. Juni an wieder zur Verfügung stehen.
Originalbild zum Download

„Besonders in den letzten zwei Wochen haben uns viele Anrufe und Mails erreicht, in denen gezielt nach der Öffnung der Hallen gefragt wurde“, sagt Gabriele Stange, als Amtsleiterin für den Sport zuständig. „Die Öffnung geschieht auf Grundlage der Coronaschutzverordnung“. Darin heißt es:

„Untersagt sind der nicht-kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb sowie jeder Wettkampfbetrieb. Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen (Familien, zwei häusliche Gemeinschaften usw.) gehören, sicherzustellen. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen (ausgenommen Toiletten), Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.“

Um dem Inhalt der aktuellen Verordnung Rechnung zu tragen, bittet die Stadt Schwerte um die Beachtung folgender Vorgaben:  

  • Die Wiederaufnahme der Trainingszeiten ist in der Verwaltung (Volker Eilts, 02304/104648, volker.eilts(at)stadt-schwerte.de ) unter Angabe, ab wann und mit welchen Gruppen/Abteilungen diese geplant ist, formlos zu beantragen.
  • Dem Antrag ist ein Hygienekonzept für Ihr derzeitiges Angebot bezogen auf Ihre Sportstätte beizufügen. Individuelle Corona-Hygienevorschriften der Fachverbände sind dabei zu berücksichtigen, soweit Sie nicht im Widerspruch zur CoronaSchVO und diesem Schreiben stehen. Ein/e Coronabeauftragte/r ist zu benennen.
  • Über die Hygienekonzepte sind vom Verein alle Mitglieder, Trainer*innen und Übungsleiter*innen selbstständig zu informieren.
  • Die Sportstätten werden den Vereinen in ihrem aktuellen Zustand zur Verfügung gestellt. Die Vereine müssen bei Aufnahme des Sportbetriebs alle notwendigen Hilfsmittel, wie z.B. Desinfektionsmittel, die zur Umsetzung ihres Hygienekonzepts relevant sind, selbstständig organisieren. Bei Bedarf kann in überschaubarer Menge Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden.
  • Nach Trainingsende sind benutze Sportgeräte, Handläufe, Türklinken, Toiletten etc. zu desinfizieren.
  • Die Nutzung von Dusch-, Wasch- und Umkleideräumen, sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer*innen sind bis auf weiteres untersagt. Die nicht nutzbaren Räume werden durch die Hausmeister verschlossen und entsprechend beschildert. Die Benutzung von Toiletten ist gestattet.
  • Die Vereine müssen Anwesenheitslisten mit den Namen aller Trainingsteilnehmer*innen führen und aufbewahren. um ggfls. Infektionsketten nachverfolgen zu können.

„Die Verantwortung, die die Vereine mit der Wiederaufnahme des Sportbetriebs übernehmen ist sehr groß, daher ist es zwingend erforderlich, die Vorhaben konsequent umzusetzen“, sagt Gabriele Stange. Und: „Bitte haben Sie auch den Mut, wenn Sie ihre örtlichen und personellen Voraussetzungen als nicht optimal einschätzen, die Aufnahme noch einige Zeit nach hinten zu schieben.

In folgenden Hallen verzögert sich aufgrund von Sanierungsarbeiten, dem Schreiben von Klausuren oder Sitzungen politscher Gremien der Start für den Vereinssport noch um ein paar weitere Tage.

•             Die Turnhalle des RTG steht ab 06.06. zur Verfügung.

•             Die Sporthalle Gänsewinkel steht ab 08.06. zur Verfügung.

•             Die Alfred-Berg-Sporthalle steht ab 13.06. zur Verfügung.

•             TH Derkmannsstück ist voraussichtlich ab Mitte Juni nutzbar.