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Schon einmal standen die Haver-Hallen kurz vor einem Verkauf. Doch sagte der Unternehmer im vergangenen Jahr ab, so dass jetzt neue Angebote eingeholt werden sollen. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein eingeschossiges, nicht unterkellertes Industriegebäude mit zwei Hallenteilen, die sich verbinden lassen. Zulässige Nutzungen sind Wohn-, Geschäfts- und Bürogebäude, Betriebe des Beherbergungsgewerbes oder sonstige Gewerbebetriebe. „Auch Mehrfachnutzungen sind möglich“, heißt es in dem Exposé, das eine Bauvoranfrage zu Themen wie Brandschutz oder Denkmalschutz empfiehlt.
Für das Auswahlverfahren hat die Stadt Schwerte sieben Kriterien definiert, die jeweils mit einer eigenen Gewichtung in die Bewertung einfließen. Die Kriterien sind:
- Attraktivität Nutzungskonzept
- Ortsbezug / Lokalkolorit
- Auswirkungen auf Umfeld (Immissionen, Gewässerschutz u. a.)
- Verkehrsverträglichkeit / Stellplätze
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Kaufpreis bzw. Ertrag
- Arbeitsplätze
Aus der Abgabe eines Angebots leitet sich kein Rechtsanspruch auf den Erwerb des Grundstücks her. Das Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar, sondern dient lediglich der Information über Lage, Größe und Verwertbarkeit des Objektes.
Der Link lautet: https://www.immobilienscout24.de/expose/133350042
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