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Schwerte präsentiert zum zweiten Mal in Folge ausgeglichenen Jahresabschluss

Seit dem Jahr 2001 hat die Stadt Schwerte zum zweiten Mal in Folge einen Jahresabschluss mit einem positiven Jahresergebnis abgeschlossen. Bereits der Jahresabschlussentwurf 2015 wies ein positives Jahresergebnis aus. Allerdings führten Buchungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung dazu, dass am Ende ein negatives Jahresergebnis 2015 vom Rat der Stadt Schwerte festgestellt werden musste.

Kämmerin Bettina Brennenstuhl führt zum aktuellen Jahresabschlussentwurf aus, dass ein Überschuss von rund 270.000,00 Euro im Etat 2016 eingeplant war, das tatsächliche Jahresergebnis aber nun bei rund 627.000,00 Euro liegt.

Das war kein "Selbstläufer" betont die Kämmerin. Steigende Kosten ergaben sich insbesondere im Jugendbereich (900.000,00 Euro), bei der Flüchtlingsbetreuung   (2,7 Mio. Euro) und der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften (1,3 Mio. Euro).  Die Personalkosten erhöhten sich unter anderem wegen erforderlicher Neueinstellungen zur Betreuung von Flüchtlingen. Die vorgenannten gestiegenen Kosten konnten durch Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen (710.000,00 Euro), den Benutzungsgebühren (627.000,00 Euro) und durch geringere Abschreibungen kompensiert werden. Zudem half die Niedrigzinsphase, am Ende des Jahres 2016 einen Jahresüberschuss zu erzielen, der über dem geplanten Überschuss liegt. Schwerte gehört zu den Kommunen, die pflichtig am Stärkungspakt "Stadtfinanzen" des Landes NRW teilnehmen müssen. Als Gegenleistung für die Finanzspritze des Landes muss die Stadt ihren Haushalt seit dem Jahr 2016 im Plan und im Ist ausgleichen und dies ab dem Jahr 2021 dauerhaft ohne Landeshilfe schaffen. "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und haben bewiesen, dass der Erfolg im Vorjahr kein Einmaleffekt war. Wir werden den Weg der Konsolidierung weiter gehen", erklärte Bürgermeister Heinrich Böckelühr.

Zugleich fordert die Kämmerin Bettina Brennenstuhl "eine angemessene Kostendeckung für Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Land aufgebürdet werden". Klare Erwartungen hat sie dabei auch an das Land NRW, Gelder weiterzuleiten: "Die Mittel aus der Integrationspauschale oder die erhöhte Bundesbeteiligung beim Unterhaltsvorschussgesetz müssen vor Ort ankommen. Denn hier vor Ort in den Kommunen werden die Aufgaben wahrgenommen, hier drückt der Schuh", erklärte Bettina Brennenstuhl.

Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf des Jahresabschlusses 2016 hat die Ruhrstadt auch erneut die durch die Gemeindeordnung NRW vorgesehene Frist eingehalten, wonach eine Zuleitung an den Rat zum 31.03. des auf den Abschlussstichtag folgenden Jahres stattfinden muss.


Pressemitteilung
Erstellt von Stabsstelle Recht und Presse