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Präsentation der Wahlergebnisse am Sonntag im Rathaus

Diese Zahl lässt auf eine auch am Ende hohe Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2017 in Schwerte hoffen: Die Wählerinnen und Wähler hatten nach der 9.000er-Marke vergangene Woche am Mittwochmmorgen auch die beeindruckende 10.000er-Marke geknackt.

Zum Vergleich: Vor vier Jahren bei den Bundestagswahlen 2013 waren es insgesamt 8.300 Briefwählerinnen-  und Wähler, bei der Landtagswahl im Mai ungefähr 7.000. Dass dieser Wert wenige Tage vor Ablauf der Briefwahlfrist deutlich übertroffen wurde, könnte ein positives Zeichen sein.
Noch bis zum Freitag, 22. September, wenn die Briefwahlausgabe sogar bis 18 Uhr öffnet, besteht die Möglichkeit, die Stimme im Bürgersaal des Rathauses abzugeben. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlscheinanträge auch noch bis zum Wahltag um 15 Uhr beantragt werden. Über das Internet sind die Unterlagen ab Donnerstag nicht mehr anforderbar. Die Zeit wäre zu knapp.

Bürgerinnen und Bürger, die keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, können auch nur mit dem Personalausweis in den Wahllokalen wählen. Wer sich nicht sicher ist, welcher Ort der richtige ist, begibt sich dazu am besten in das bei den vorigen Wahlen zugeteilte Wahllokal. Die Wahllokale öffnen von 8 bis 18 Uhr.

Bei der Bundestagswahl dürfen die Wählerinnen und Wähler zwei Kreuze machen. Mit dem ersten wählen sie den Kandidaten oder die Kandidatin aus ihrem Wahlkreis, mit dem zweiten stimmen sie für eine Partei ab.

Derweil laufen im Rathaus die Vorbereitungen für den Wahlsonntag. Wie bei den vorangegangenen Wahlen werden auch diesmal wieder die Ergebnisse der einzelnen Wahlbezirke nach Schließung der Wahllokale ab 18 Uhr im Bürgersaal präsentiert. Für Getränke und kleine Speisen sorgt die Integrationsfirma "Innovita". Die Ergebnisse sind auch auf der Internetseite der Stadt Schwerte "<link http: www.schwerte.de>www.schwerte.de" zu sehen.
Für Auskünfte aus dem Wählerverzeichnis steht der Bereich "Verwaltungsservice" unter der Rufnummer 02304/104-660 zur Verfügung.

 


Pressemitteilung
Erstellt von Stabsstelle Recht und Presse