
Zufahrt auf den Marktplatz
unterbinden. Foto: Stadt Schwerte
Originalbild zum Download
Der Marktplatz ist deutlich sichtbar als Fußgängerzone ausgewiesen. Ein großes Schild macht darauf aufmerksam, was laut Straßenverkehrsordnung verboten ist. Denn ein Fußgängerbereich ist eine Verkehrsfläche, die generell nur von Fußgängern genutzt werden darf. Anderen Verkehrsteilnehmern ist die Zufahrt prinzipiell untersagt, es sei denn, die Nutzung wird ihnen durch entsprechende Beschilderung erlaubt.
"Es gibt Ausnahmegenehmigungen, die aber begründet sein müssen und die Notwendigkeit darstellen, dass der Platz auch außerhalb der ausgewiesenen Lieferzeiten befahren werden muss", sagt Bettina Brennenstuhl, die in der Stadtverwaltung für Verkehr und Ordnung zuständige Beigeordnete. "Einmal abgesehen von der Missachtung des Verbots, den Marktplatz zu befahren, schränkt die Nutzung als Parkfläche die Aufenthaltsqualität am Fuße der St. Viktorkirche sehr ein".