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Osterfeuer – Von der Anzeigepflicht bis zum Abbrennen

Schwerte. Mit dem Gründonnerstag beginnen in diesem Jahr am 9. April die Osterfeiertage. Dann werden in Schwerte wieder zahlreiche Osterfeuer brennen. Das ist mit Auflagen verbunden. Sie sind erfasst in der so genannten "Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Schwerte".

Bald brennen in Schwerte wieder die Osterfeuer.
Foto: pixabay
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Demnach ist das Abbrennen von Osterfeuern spätestens zwei Wochen vor Gründonnerstag vom Veranstalter schriftlich beim städtischen "Bereich Ordnung" anzuzeigen. Dabei hat die Anzeige Daten wie Datum, Ort und Dauer des Osterfeuers sowie Art und Menge des Brennmaterials, Name und Anschrift der Veranstalter sowie eines Ansprechpartners, Name, Anschrift und Mobiltelefonnummer einer volljährigen während der Veranstaltung ständig erreichbaren Aufsichtsperson und die Anzahl der Essens- und Getränkestände zu enthalten. Von der Anzeigenpflicht ausgenommen sind Osterfeuer örtlicher Glaubensgemeinschaften im Rahmen liturgischer Veranstaltungen. In diesem Jahr ist der Anmeldschluss für Osterfeuer Donnerstag, 26. März um 18:00 Uhr.

Osterfeuer sind ausschließlich möglich am Gründonnerstag (9. April), Ostersamstag (11. April), Ostersonntag (12. April) und Ostermontag (13. April) – immer nur in der Zeit von 18 bis 24 Uhr.

Vor den Feiertagen besucht die Stadtverwaltung wieder alle Osterfeuerstandorte, vor allem, um die notwendigen Abstände zu Wohngebäuden, Waldflächen, fließenden oder stehenden Gewässern, Autobahnen oder auch Eisenbahnlinien zu kontrollieren. Ansprechpartner in Sachen Osterfeueranzeige ist Uwe Klomfaß, Mitarbeiter im Ordnungsamt der Stadt Schwerte ( Tel. 0 23 04 / 104-358, E-Mail: .

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