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Nach dem Tod eines Kandidaten: Ungültige Briefwahlen im Bezirk 7120

Schwerte. Weil ein Wahlbezirksbewerber der AfD für die Ratswahl in Schwerte gestorben ist, wird im Wahlbezirk 7120 Schwerte-Mitte V eine Nachwahl erforderlich. Nach der Absage der Wahl in dem betroffenen Bezirk durch den Schwerter Wahlleiter Kenan Yildiz hat der Kreis Unna als zuständige Aufsichtsbehörde den Nachwahltermin auf den 14. September 2025 gelegt.

Im Johannes-Mergenthaler-Haus ist das Wahllokal 7120 untergebracht. Hier findet am14.9. eine Nachwahl statt.
Foto: Stadt Schwerte / Ingo Rous
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Völlig überraschend verstarb Wolfgang Klinger am 19. August 2025. Er war im Wahlbezirk Schwerte Mitte V Ratskandidat der AfD. Weil ein Ersatzbewerber nicht bestimmt war, kam §21 Abs. 1 Nr. 2 des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG) zum Tragen: Die Wahl wurde im Bezirk Schwerte-Mitte V mit dem Hinweis auf eine Nachwahl abgesagt.

Konkret bedeutet das, dass alle bisher erfolgten Briefwahlen für ungültig erklärt werden mussten. Bisher haben aus dem Bezirk Schwerte-Mitte V rund 200 Menschen schon gewählt. Sie alle erhalten neue Briefwahlunterlagen nun mit der Post, somit auch diejenigen, die über die Briefwahl direkt im Rathaus gewählt haben. Mit Hochdruck arbeitet die Stadtverwaltung an neuen Briefwahlunterlagen, die kurzfristig verschickt werden.

Dass die Nachwahl schon am Tag der Kommunalwahl, also am 14. September 2025, stattfinden kann, ergibt sich aus den Regularien. Die Nachwahl muss spätestens fünf Wochen nach dem Tag der ausgefallenen Wahl erfolgen und kann im vorliegenden Fall schon am Tag der ausgefallenen Wahl selbst stattfinden, weil die AfD rechtzeitig einen Ersatzvorschlag eingereicht und auch alle weiteren erforderlichen Unterlagen wie Zustimmungserklärung und Wählbarkeitsbescheinigung vorgelegt hat. Ersatzbewerber für Wolfgang Klinger wurde Manfred Schneider.