
Foto: Stadt Schwerte / Florian Hübner
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Hatte der Landesbetrieb zunächst zugegeben, irrtümlich auf fremden Flächen Bäume gefällt zu haben und sich dafür bei einem Vororttermin unter dem Hinweis, sich bei den Eigentumsverhältnissen vertan zu haben, entschuldigt, wollte man davon nur wenig später nichts mehr wissen. Nachdem die Stadt Schwerte in Abstimmung mit Straßen.NRW ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Auftrag gegeben hatte, kam eine andere gutachterliche Stellungnahme des Landesbetriebs zu der Erkenntnis, dass die von Straßen.NRW „durchgeführte Rodung als Pflegemaßnahme regelfonform gewesen sei und diese nicht als Rodung bezeichnet werden könne, sondern als sachgerecht durchgeführte Bestandsverjüngung“. Daher sei der Stadt auch kein Schaden entstanden.
Bis zuletzt hatte die Stadt Schwerte dem Landesbetrieb eine außergerichtliche Einigung angeboten und hatte eine Frist bis zum 10. Januar 2022 gesetzt. Straßen.NRW ließ diese Frist verstreichen, so dass die Stadt Schwerte das Paderborner Rechtsanwaltsbüro „Brandi“ mit der Durchsetzung ihrer Interessen beauftragte. Jetzt werden sich die Parteien vor dem Hagener Landgericht treffen. Einen Termin gibt es noch nicht.