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Lärmaktionsplan: Stellungnahmen sind bis zum 8. Mai möglich

Schwerte. Der Entwurf des aktualisierten Lärmaktionsplans (Stufe 4) der Stadt Schwerte liegt noch bis zum 8. Mai 2024 offen. Jede(r) Bürger*in kann dazu sachgerechte Stellungnahmen abgeben.

Der Lärmaktionsplan definiert Handlungsbedarfe bezüglich der gebietsbezogenen Lärmbelastung und schlägt Maßnahmen vor, mit denen Menschen vor schädlichen Lärmeinflüssen geschützt und die Lärmbelastung verringert werden soll. Betrachtet wird dabei der Straßenverkehrslärm. Die zu untersuchenden Straßen werden, basierend auf ihrer Klassifizierung und der Verkehrsbelastung, vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) festgelegt und hinsichtlich ihrer Lärmbelastung kartiert.

Die Offenlage geschieht auf Grundlage des § 47 BImSchG. Die Kommunen, die den Lärmaktionsplan aufstellen, sind selbst häufig nicht für die Durchführung der Maßnahmen zuständig. Damit die Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan umgesetzt werden können, muss im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie die planaufstellende Behörde eng und konstruktiv mit der für die Umsetzung zuständigen Behörde zusammenarbeiten.  Ebenso sind auch die sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Lärmaktionsplan berührt sein können, zu beteiligen. Ihr Wissen soll umfassend und sachgerecht in die Aufstellung und Erarbeitung des Aktionsplans einfließen (siehe auch Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung vom 19.09.2022 https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf ).

Die Durchführung einer Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt über den NRW Landesdatenserver im Internet. Gleichzeitig ist der Entwurf des Lärmaktionsplans auf der Internetseite der Stadt Schwerte einzusehen. In dieser Form werden die Daten auch den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange verfügbar gemacht. 

https://beteiligung.nrw.de/portal/schwerte/beteiligung/themen/1006283

Weitere Infos gibt es unter:

https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/