
Foto: Stadt Schwerte / Ingo Rous
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Bei der Tätigkeit handelt es sich um ein Ehrenamt. Hierzu werden Bürgerinnen und Bürger mit einer schriftlichen Benachrichtigung berufen. Die förmliche Berufung kann, wenn sie einmal schriftlich ausgesprochen ist, in der Regel nicht rückgängig gemacht werden. Wer dann am Wahltag nicht e-scheint, muss unter Umständen ein Bußgeld zahlen! Deshalb sollten sich nur die Menschen melden, die ein ernsthaftes Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit haben.
Die Stadt Schwerte hat eine Informationsübersicht erstellt, mit der sie sich direkt an Interessierte wendet:
- Sie brauchen keine Vorkenntnisse.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Wenn Sie sich freiwillig melden, werden Wünsche zum Einsatzort, soweit möglich, berücksichtigt.
- Sie erhalten ein kleines finanzielles "Dankeschön" eine Entschädigung zwischen 50,00 Euro und 80,00 Euro abhängig von Ihrer Funktion im Wahlvorstand.
- Den Wahlsonntag können Sie nach Absprache mit dem Wahlvorsteher bzw. der Wahlvorsteherin und den übrigen Mitgliedern im Wahlvorstand in Schichten einteilen. Der Wahlvorstand ist groß genug, um eine Vormittags- und eine Nachmittagschicht zu bilden. Am Wahltag ist das Team des Wahlamtes bei Fragen für Sie immer erreichbar.
Weitere Informationen zum Thema gibt es beim Wahlteam unter der Rufnummer 02304/104234, per E-Mail unter oder unter www.schwerte.de. Das Anmeldeformular findet sich unter diesem Link: