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Klar ist: Die für kommenden Montag vorgesehene Einführung des Wechselunterrichts an Schulen wird vorerst nicht stattfinden. Lediglich Abschlussklassen können am Präsenzunterricht festhalten. Die Testpflicht bleibt dabei erhalten. Dieser Passus aus der Allgemeinverfügung des Kreises ist inzwischen in einen Erlass des Landes übernommen worden, der dieses Verfahren gleich für mehrere Städte und Kreise angeordnet hat.
Für die Kindertagesstätten wird es keine Notbetreuung geben, sondern einen eingeschränkten Pandemiebetrieb. Die Einrichtungen sind grundsätzlich geöffnet, die Betreuungszeiten bleiben aber um zehn Stunden pro Woche gekürzt. Eltern sind dringend aufgerufen, ihre Kinder nach Möglichkeit zuhause zu betreuen.
- Fragen dazu beantworten Andreas Pap, Leiter des Jugendamtes der Stadt Schwerte, und Kirsten Jung, Abteilungsleiterin Kinder- und Jugendförderung, am Sonntag in der Zeit von 15 bis 18 Uhr unter den Rufnummern 02304/104484 (Pap) bzw. 02304/104371 (Jung).
Alle Menschen im Kreis Unna sind von einer Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr abends bis fünf Uhr morgens betroffen. Nur triftige Gründe erlauben das Verlassen der Wohnung bzw. des Hauses. Diese Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung des Kreises erfasst. ir / PK I PKU
Corona: Wichtige Links zu Informationen aus Stadt, Kreis und Land (schwerte.de)