Originalbild zum Download
Die Räum- und Streupflicht für öffentliche Gehwege wurde durch die Stadt Schwerte auf die Eigentümer*innen der angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen. Nähere Informationen hierzu sind in der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Schwerte geregelt.
Demnach sind Gehwege werktags in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, samstags von 8:00 bis 20:00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 9:00 bis 20:00 Uhr auf einer Breite von mindestens 1 Meter von Schnee und Eis zu befreien und für den Fußgängerverkehr sicher begehbar zu halten.
Dabei ist auf die Verwendung von Streusalz grundsätzlich zu verzichten. Der Einsatz von Salz ist nur an besonders gefährlichen Stellen oder bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen, beispielsweise bei Eisregen, zulässig, sofern mit anderen Mitteln kein verkehrssicherer Zustand hergestellt werden kann.
Bitte beachten Sie: Auf Baumscheiben und begrünten Flächen darf kein salzhaltiger Schnee abgelagert werden.
Im Interesse der Sicherheit aller Bürger*innen bittet die Stadt, der Streu- und Räumpflicht weiterhin gewissenhaft nachzukommen.
Für Rückfragen steht Ihnen die zuständige Kollegin unter der Rufnummer 02304 / 104-392 gerne zur Verfügung.