„Wir haben sehr gerne bewährte Strukturen unserer Stadtverwaltung für diese Aktion zur Verfügung gestellt“, unterstreicht Dimitrios Axourgos. „Alle Beteiligten sehen sich in der Pflicht, bedürftige Menschen so auszustatten, dass sie medizinische Masken in ausreichender Zahl zur Verfügung haben“. Tim Frommeyer, zuständiger Dezernent in der Stadtverwaltung, ist überzeugt, mit diesem Vorgehen „schnell und effektiv einen Beitrag leisten, mit dem die Bevölkerung geschützt werden kann. Wir danken zudem den Mitarbeiter*innen der Stadt Schwerte, die sich an dieser Aktion beteiligt haben“. Beide heben unisono hervor, dass über das Tragen dieser Masken hinaus die gängigen Hygieneschutzmaßnahmen und die Abstandsregeln sowie die Coronaschutzverordnung des Landes zu beachten sind.
Die Entscheidungen, wer die Masken erhalten wird, ist auf Grundlage des Anteils hilfebedürftiger Menschen in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII (ohne Personen in Einrichtungen) und dem Asylbewerberleistungsgesetz in den einzelnen Kreisen getroffen worden. Die Masken werden ohne individuelle Prüfungen oder Nachweispflichten kostenlos ausgegeben. Die Pflicht zum Tragen von FFP2-/KN95-Masken bzw. von OP-Masken besteht im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften.