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Grundbesitzabgabenbescheide werden verschickt

Schwerte. Exakt 18.231 Grundbesitzabgabenbescheide werden am 31. Januar an die Eigentümer*innen von Grundstücken, Häusern, Eigentumswohnungen, Geschäftsgebäuden und landwirtschaftlichen Betrieben verschickt. Im städtischen Haushalt werden für die Grundbesitzabgaben rund 19,1 Millionen Euro verbucht.

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Die Bescheide für die Grundbesitzabgeben werden verschickt.
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Erstmals greift in diesem Jahr die Grundsteuerreform. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 das alte System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Mit der Aufforderung zur Reform wird keine Veränderung des Grundsteueraufkommens insgesamt verfolgt. „Die Neubewertung sämtlicher wirtschaftlicher Einheiten des Grundbesitzes führt jedoch unweigerlich zu individuellen Belastungsverschiebungen zwischen den einzelnen Steuerobjekten“, heißt es in einem Begleitschreiben. Diese Information zur Grundsteuerreform legt die Stadt Schwerte jedem Bescheid bei. Darin wird deutlich: Aufgrund der notwendig gewordenen Neubewertung durch die Finanzämter werden einige Eigentümer*innen mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger.

Der zu entrichtende Grundsteuerbetrag ergibt sich aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz der Gemeinde. Während der Grundsteuermessbetrag durch die Finanzämter festgelegt worden ist und die Gemeinden darauf keinen Einfluss haben, hat sich der Rat der Stadt Schwerte im Dezember 2024 für differenzierte Hebesätze entschieden. Um in Schwerte eine deutliche Mehrbelastung für das Wohnen möglichst abzufedern, wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B nach Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken unterteilt. Für Wohngrundstücke beträgt der Hebesatz nun 890 und für Nichtwohngrundstücke beläuft sich der Hebesatz auf 1750 Prozentpunkten.

Beigelegt sind den Bescheiden ein Informationsschreiben aus dem Amt für Finanzen der Stadt Schwerte. Darin informiert die Stadt auch über die Gebühren für die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung und den Winterdienst. In diesen Bereichen hat es geringfügige Veränderungen gegeben. Während die Gebühren für die Entsorgung von Restmüll und die Straßenreinigung gestiegen sind, kosten Winterdienst und die Abfuhr des Biomülls weniger.