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Hintergrund ist die aktuelle Rechtsprechung des für die Stadtverwaltung Schwerte zuständigen Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu den Hebesätzen für die Grundsteuer. Ziel der Verwaltung ist es weiterhin, die Aufkommensneutralität der Grundsteuer zu erhalten sowie eine sachgerechte und rechtssichere Regelung für alle Grundstückseigentümer*innen im Stadtgebiet zu gewährleisten. Hierzu bereitet die Verwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Schwerte vor.
Sobald der Rat über die weitere Ausgestaltung der Grundsteuer in Schwerte entschieden hat, wird die Stadt die Grundsteuer- und Grundbesitzabgabenbescheide versenden. Über die konkrete Höhe der festgesetzten Steuer und Abgaben für die Grundstücke sowie die Zahlungsfristen werden die Eigentümer*innen in den Bescheiden informiert.
In den vergangenen Jahren wurden die Bescheide für die Grundstücke in Schwerte Ende Januar verschickt. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für die diesjährige Abweichung vom üblichen Verfahren und die spätere Erhebung der Steuer und der Abgaben.