In der Stellungnahme werden Aussagen zu den Umweltauswirkungen sowie der Ausstattung des neuen LKW-Parkplatzes getroffen, die aus Sicht der Stadtverwaltung bei einem Um- und Ausbau der Anlage zu folgen sind, um die Auswirkungen für die Stadt Schwerte und die Bürgerschaft durch die Baumaßnahme so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus werden Anmerkungen zum Rettungswesen getätigt und insbesondere die Zufahrtsmöglichkeit von der Lichtendorfer Straße aus über den neuen LKW-Parkplatz zu Einsatzorten auf und im Bereich der Bundesautobahn A1 sowie die Löschwasserversorgung auf dem neuen LKW-Parkplatz.
Des Weiteren wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Baustellenandienung über die Bundesautobahn zu erfolgen hat. Der Zustand der Lichtendorfer Straße, insbesondere durch den im Vorfeld erforderlichen Bau des Regenwasserrückhaltebeckens, wird kritisch angemerkt und die Wiederherstellung gefordert. In der Stellungnahme wird außerdem der Bau einer Anschlussstelle/temporären Abfahrt im Bereich der Tank- und Rastanlage sowie die Verlängerung der K20 nach Osten zur Entlastung der Bundesstraße B236 gefordert, damit eine Verlagerung insbesondere des Schwerlastverkehrs möglich wird. Dies sollte insbesondere im Kontext weiterer Straßenbaumaßnahmen auf Schwerter Stadtgebiet in den nächsten Jahren gesehen werden, zum Beispiel dem Ausbau der Bundesstraße B 236 von der Anschlussstelle Schwerte (Autobahn A 1) bis zur Dortmunder Stadtgrenze, mit jeweils halbjährigen Sperrungen der Anschlussstelle Schwerte (nördliche/südliche Rampe).
Die Stellungnahme der Stadt ist Teil der öffentlichen Verwaltungsvorlage und findet sich unter diesem Link:
https://ratsinfo.schwerte.de/bi/vo0050.php?__kvonr=6980&voselect=3961
Die Plangenehmigung erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens. Die Stadt Schwerte wird im Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt.