
die Vereinbarung zur Ehrenamtskarte. Rechts
Gabriele Stange, persönliche Referentin
des Bürgermeisters, links der
Ehrenamtskoordinator Christopher
Wartenberg. Foto: Stadt Schwerte / Archiv
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Gabriele Stange, persönliche Referentin des Bürgermeisters, zeigt sich zuversichtlich, dass die Veranstaltung nachgeholt werden kann: „Wir sehen die Ehrenamtskarte als einen wichtigen Baustein der Anerkennungskultur in unserer Stadt an. Deshalb ist es unserem Bürgermeister ein Herzensanliegen die Karten persönlich und in einem feierlichen Rahmen an die überdurchschnittlich engagierten Schwerter*innen übergeben zu dürfen. Wir sind optimistisch, dass das nach den Sommerferien möglich sein wird.“
Mittlerweile haben schon zahlreiche Schwerter*innen die Ehrenamtskarte beantragt. „Die ersten 50 Antragsteller*innen sind jetzt über die Verschiebung der feierlichen Erstvergabe informiert worden“, sagt Christopher Wartenberg, Ehrenamtskoordinator der Stadt Schwerte. Geplant war ein feierlicher Akt mit Bürgermeister Dimitrios Axourgos, den Engagierten selbst, ihren Partner*innen, den lokalen Unterstützer*innen aus Gastronomie, Gewerbe und dem Dienstleistungsbereich sowie weiteren Gästen. Dazu sollten kulinarische wie musikalische Delikatessen geboten werden. „Aber aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben“, so Wartenberg.
Wie geht’s? Wer kann?
Aktuell können ehrenamtlich tätige Menschen weiterhin die Ehrenamtskarte beantragen. Unter dem Link https://www.schwerte.de/mitmachstadt/ehrenamtskarte finden sich alle weiterführenden Informationen zur Ehrenamtskarte sowie das Antragsformular. Das Formular kann heruntergeladen und ausgedruckt werden. Es muss vollständig ausgefüllt und von zwei vertretungsberechtigten Personen des Vereines bzw. der Institution unterzeichnet bei der Koordinierungsstelle Ehrenamt eingereicht werden. Auf der Seite finden sich alle Informationen und Ansprechpartner. Die Karte ist drei Jahre gültig und kann dann neu beantragt werden. Sie verlängert sich nicht automatisch.
Die Ehrenamtskarte NRW kann beantragen, wer
- sich nachweislich mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich engagiert und
- bereits mindestens ein Jahr ehrenamtlich tätig ist und
- keine Vergütung und/oder pauschale Aufwandsentschädigung erhält, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht und
- in der Stadt Schwerte wohnt und/oder in der Stadt Schwerte das ehrenamtliche Engagement erbringt.