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„Lachgas wurde zunehmend missbraucht – Gefrierverletzungen oder Bewusstlosigkeit bis hin zu bleibenden neurologischen Schäden können die Folge sein“, sagt er und warnt vor den Folgen des Gebrauchs“. Gleiches gelte für K.O-Tropfen. „Die von diesen Tropfen ausgehenden Gefahren für unschuldige Personen vor traumatischen sexuellen Übergriffen und anderen Straftaten – in den meisten Fällen sind Frauen die Leidtragenden - liegen auf der Hand. Hier wurden zwei gefährliche Substanzen endlich verboten. Damit sind wir einen entscheidenden Schritt weiter!“
Auch die Politik in Schwerte hatte sich mit dem Thema Lachgas und einem Verbot des Verkaufs an Kinder und Jugendliche befasst. So entschied der Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Sicherheit und Ordnung im Laufe dieses Jahres: Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit eines Verkaufsverbots von Lachgas an Minderjährige, einschließlich der Abgabe über Automaten, zu prüfen und darzulegen, welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden können, um den unkontrollierten Zugang zu Lachgas durch Kinder und Jugendliche zu verhindern.
Schon vor der Beschlussfassung gab es die Ankündigung der Bundesgesundheitsministerin, dass ein Verbot kommen soll. Darauf hat die Verwaltung seinerzeit verwiesen und deshalb auch wegen der zu erwartenden kurzen Zwischenzeit kein Verbot explizit für Schwerte erlassen – zumal bis dahin in Schwerte keine Fälle bei Rettungsdienst und Polizei bekannt geworden sind.
Auch in Schwerte hofft man nun auf den positiven Effekt, den das landesweite Lachgasverbot in den Niederlanden gehabt hätte. Dort sind die Vergiftungserscheinungen im Zusammenhang mit Lachgas rapide gesunken.