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Grundlage der Kommunalen Wärmeplanung ist ein Bundesgesetz, das im Januar 2024 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet alle Kommunen in Deutschland, bis spätestens 2028 darzulegen, wie ihre Wärmeversorgung klimaneutral gestaltet werden kann. Die Stadtverwaltung Schwerte hat sich bewusst für einen frühzeitigen Abschluss der Planung entschieden, um Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen möglichst früh Planungssicherheit zu geben.
Ziel der Kommunalen Wärmeplanung ist es, die Wärmeversorgung in Schwerte schrittweise von fossilen Energieträgern auf nachhaltige Lösungen umzustellen. Die Wärmewende ist dabei ein zentraler Baustein auf dem Weg zur angestrebten Klimaneutralität im Jahr 2045.
Am 26. Februar 2026 um 18 Uhr findet im Bürgersaal des Rathauses Schwerte eine öffentliche Beteiligungsveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung statt. Zunächst werden die Ergebnisse des Entwurfs vorgestellt. Bürger*innen haben dann an mehreren Thementischen die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anregungen einzubringen. Zudem wird über verschiedene Energieberatungsangebote informiert.
Im Anschluss an die Veröffentlichung des Entwurfs und die Beteiligungsveranstaltung werden die eingegangenen Hinweise ausgewertet. Der finale Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung ist für den zweiten Sitzungslauf des Ausschusses für Stadtentwicklung Ende April vorgesehen.
Der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung sowie die Ergebnisse können auf der Projektwebseite www.waermeplanung-schwerte.de und im MitMachPortal eingesehen werden. Über die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten können Fragen gestellt und Stellungnahmen abgegeben werden.