Um den Wohnungsbau zu beschleunigen, ist zum 30. Oktober 2025 ein Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung in Kraft getreten. Kernstück ist der neu gefasste § 246e BauGB (Baugesetzbuch), der sogenannte „Bauturbo“, mit dem Kommunen befristet zusätzliche Möglichkeiten erhalten, schneller Baurecht für Wohnbauvorhaben zu schaffen.
Die Stadt will diese neuen Möglichkeiten gezielt für Wohnbauvorhaben einsetzen und zugleich ihre Planungshoheit sichern. Jede Anwendung des „Bauturbos“ bedarf daher der Zustimmung der Stadt. Bauturbo-Vorhaben sollen grundsätzlich möglich sein, jedoch nicht in Industrie- und Gewerbegebieten. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Verwaltung ist verpflichtend.
Über größere Vorhaben ab einer Flächeninanspruchnahme von einem Hektar entscheidet der Rat der Stadt Schwerte, kleinere Projekte können durch die Verwaltung genehmigt werden. Dadurch sollen Verfahren beschleunigt werden.
Eine Evaluation der Regelungen ist nach einem Jahr vorgesehen.