
Ordnungsamtes (r.), und die
Auszubildende Olivia Klimek, setzen
das neue Lesegerät zu
Demonstrationszwecken bei
Benno ein. Foto: Stadt Schwerte
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Nun hat Benno nicht einfach so das Weite gesucht. Er wurde lediglich zum Demonstrationsobjekt für das Lesegerät, das gerade der Stadt Schwerte vieles einfacher macht, was die Identifikation von Haustieren angeht. Denn in der Regel wird schon bei der Anmeldung die Chipnummer registriert. Das ist im Gegensatz zu kleinen Hunden für große Exemplare über 40cm Schulterhöhe (Schäferhund, Hovawart etc), für als gefährlich eingestufte Hunde (Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier) und für Hunde bestimmter Rassen (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu) verpflichtend. Auf diese Daten kann das Ordnungsamt zurückgreifen, wenn die o.a. Hunde aufgegriffen werden und das Lesegerät zum Einsatz kommt.
Gleichwohl können die Besitzer*innen dem Ordnungsamt die Chipnummer ihres Hundes, unabhängig ob groß, klein, als gefährlich eingestuft oder einer bestimmten Rasse und die dazugehörigen Kontaktdaten ihrer Hunde oder Katzen zukommen lassen. In vielen Altfällen und auch bei einigen Neufällen sind nämlich Telefonnummern der Hundebesitzer nicht mit erfasst worden oder es wurden Festnetznummern angegeben, unter denen Hundebesitzer nicht immer schnell zu erreichen sind. Nachmeldungen gehen per E-Mail an <link>ordnungsamt@stadt-schwerte.de oder telefonisch unter 02304/104358. Im Falle eines Falles lassen sich auch diese Tiere dann einwandfrei identifizieren. Die Chipnummer ist in der Regel identisch mit der Kennnummer im blauen Heimtierpass.
Übrigens: Eine Reise in ein EU-Ausland mit Hunden oder Katzen setzt eine Kennzeichnung voraus. Das gilt auch für Frettchen. Und: Die Tierkennzeichnung wird auch als ein Beitrag zum Tierschutz verstanden. Falls ein Tier ausgesetzt wird, kann der verantwortliche Eigentümer ermittelt werden.