
Foto: Stadt Schwerte / Ingo Rous
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Das Bürgerbegehren hatte einer juristischen Vorprüfung durch das Rechtsamt nicht standgehalten. Weil es unter anderem an der eindeutigen Bestimmbarkeit des Inhaltes fehle, sei von einer unzulässigen Fragestellung auszugehen, heißt es in einer rechtlichen Würdigung ( https://bit.ly/3tosp4r ). Dieser Würdigung folgte die Politik mehrheitlich.
Die Bürgerinitiative hatte eine Vorprüfung des Rates zum geplanten Bürgerbegehren beantragt. Diese juristische Prüfung, die keinen Ermessensspielraum zulasse, ist nun negativ ausgefallen. Dennoch reichte Bürgermeister Axourgos der Bürgerinitiative noch in der Ratssitzung die Hand mit dem Vorschlag, Kompromissbereitschaft auszuloten. Zudem gehe es auch um Kosten. Ein positiver Bürgerentscheid hätte neue Planungskosten in Höhe von rund 700.000 Euro hervorgerufen.
Die Bürgerinitiative nahm das Gesprächsangebot des Bürgermeisters an.