Nordrhein-Westfalen wählt am Sonntag, 14. Mai, einen neuen Landtag. Auch diesmal können Schwerter Bürgerinnen und Bürger wieder vorab ihre Stimme per Brief abgeben. Die Briefwahlausgabe für die Ausstellung von Wahlunterlagen öffnet am 18. April, ab 8:00 Uhr.
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab 13. April 2017 an die Schwerter Walberechtigten versandt. Mit der Wahlbenachrichtigung besteht die Möglichkeit, sich für eine Stimmabgabe am Wahltag im Wahllokal oder aber die Briefwahl zu entscheiden. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, kann dies entsprechend auf der Wahlbenachrichtigung vermerken. Dies muss dann ausgefüllt und unterschrieben zurück an die Stadt Schwerte gesandt werden. Anschließend bekommen Briefwählerinnen und -wähler ihre Wahlunterlagen mit der Post nach Hause.
Außerdem besteht auch die Möglichkeit, sich die Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus ausstellen zu lassen und vor Ort zu wählen. Sollte die Wahlbenachrichtigung versehentlich verloren gegangen sein, so bedeutet dies nicht, dass die Teilnahme an der Landtagswahl ausgeschlossen ist. Die Vorlage des Personalausweises genügt, um sich einen Wahlschein ausstellen zu lassen. Für Auskünfte aus dem Wählerverzeichnis steht der Bereich "Verwaltungsservice" unter der Rufnummer 0 23 04 / 104-660 zur Verfügung.
Wie schon teilweise bei den letzten Wahlen ist die Briefwahlausgabe auch diesmal wieder barrierefrei im Bürgersaal im Rathaus eingerichtet. Die Öffnungszeiten:
Wochentag Öffnungszeiten
Erstmals öffnet das Briefwahlbüro am Dienstag, 18. April 2017. Das Team des Wahlbüros steht unter der Rufnummer 0 23 04 / 104-234 für Fragen und Informationen zur Verfügung.
Darüber hinaus können Briefwahlunterlagen auch diesmal wieder im Internet beantragt werden. Hier ist bereits ab 13. April auf der Internetseite der Stadt Schwerte im <link verwaltung anliegen-von-a-z dienstleistung show landtagswahl-am-14052017 _top>Anliegen "Landtagswahl am 14.05.2017" ein entsprechender Link hinterlegt. Mit Hilfe der Wahlbenachrichtigung können die vorgesehenen Felder dann problemlos ausgefüllt werden.
Bei der Landtagswahl sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens ab dem 28. April 2017 mit Hauptwohnsitz in Schwerte gemeldet sind, wahlberechtigt. In Schwerte dürfen demnach rund 36.000 Personen an der Landtagswahl teilnehmen.