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Dafür hat der (ehemalige) Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte beschlossen, gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 207 "Feuerwehr Ergste“ aufzustellen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form eines 14-tägigen Aushanges der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Schwerte. Parallel wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Beteiligung beginnt offiziell ab dem 08.12.2025 und endet am 9. Januar 2026.
Das Plangebiet liegt südlich des Siedlungsbereichs des Stadtteils, in unmittelbarerer Nähe zur Justizvollzugsanstalt Ergste. Die Fläche wurde bisher ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Durch den Bau des neuen Feuerwehrgebäudes wird somit der bisherige Standort in Ergste an der Kirchstraße aufgegeben. Dieses erfüllt aufgrund seiner Gebäudestruktur und der Gebäudesubstanz nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Zudem lassen sich im Bestand nicht die Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge und die Jugendfeuerwehr unterbringen.
- Bebauungsplan Nr. 207: Bebauungsplan Nr. 207 "Feuerwehr Ergste" | Beteiligung NRW Stadt Schwerte
- 24. Änderung des Flächennutzungsplans: 24. Änderung des Flächennutzungsplanes "Feuerwehr Ergste" | Beteiligung NRW Stadt Schwerte