Entsprechende Bescheide, die normalerweise auf Grundlage vorher von Geschäftsleuten gestellter Anträge Anfang des Jahres auf die Reise gehen, werden erst Mitte des Jahres nach einer Bestandsaufnahme verschickt. „Dann wissen wir, wie lange der Lockdown gedauert hat, ob er noch ausgedehnt wird und wie lange die Geschäftsleute ihre schon im vergangenen Jahr beantragte Sondernutzung nicht in Anspruch nehmen konnten“, erklärt Niklas Luhmann, zuständiger Dezernent und Kämmerer der Stadt Schwerte. „Jeder soll nur für die Leistung bezahlen, die er auch in Anspruch genommen hat“. Wie hoch sich der Verzicht auf die Gebühren beziffern lassen wird, muss noch eruiert werden und hängt von der Dauer des Lockdowns ab.
Wenn öffentliche Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen werden, geht das nur mit einer Erlaubnis, die das Ordnungsamt der Stadt Schwerte erteilt. Die Sondernutzung umfasst z.B. das Aufstellen von Verkaufs-, Informations- oder Ausstellungsständen vor dem Geschäft. Die Erlaubnis dafür beantragen Einzelhändler*innen in der Regel schon zum Ende des Geschäftsjahres für das darauffolgende Jahr. Die Bescheide erstellt die Stadt Schwerte auf Grundlage der Anträge für das komplette Jahr und verschickt sie am Anfang des Jahres. Das geschieht jetzt frühestens Mitte des Jahres.