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Bebauungsplan Ruhrblick: Auslegung vor Aufhebung

Noch bis zum 5. Juli 2019 ist der Bebauungsplan Nr. 128 "Ruhrblick" im Rathaus I (Rathausstraße 31) im Bereich des Planungsamtes öffentlich ausgelegt. Diese Auslegung geht zurück auf einen Beschluss des Ausschusses für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Umwelt aus dem April dieses Jahres, nachdem der Bebauungsplan aufgehoben werden soll. Jetzt können sich Schwerter*innen zu den Planungsabsichten äußern.

Der Bebauungsplan "Ruhrblick" ist seit dem 30. Juli 1982 rechtskräftig. Städtebauli-che Zielsetzung, die seinerzeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes führte, war es, eine planungsrechtliche Grundlage für die Bebauung einer im Flächennutzungsplan der Stadt Schwerte als Wohnbaufläche dargestellten Fläche gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu schaffen, um dieses Gebiet kurzfristig der Wohnnutzung zuführen zu können. Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 128 "Ruhrblick" ist planungsrechtlich geboten, da der Plan in Teilen seine Steuerungsfunktion nicht mehr erfüllt.

Begründung zur Aufhebung und Bebauungsplan sind unter diesem Link hinterlegt: stadt.schwerte.de/verwaltung/anliegen-von-a-z/dienstleistung/show/bebauungsplan-nr-128-ruhrblick-aufhebung/

Sollten Sie sich per E-Mail äußern, richten Sie diese bitte an david.weber(at)stadt-schwerte.de