Der Bebauungsplan "Ruhrblick" ist seit dem 30. Juli 1982 rechtskräftig. Städtebauli-che Zielsetzung, die seinerzeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes führte, war es, eine planungsrechtliche Grundlage für die Bebauung einer im Flächennutzungsplan der Stadt Schwerte als Wohnbaufläche dargestellten Fläche gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu schaffen, um dieses Gebiet kurzfristig der Wohnnutzung zuführen zu können. Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 128 "Ruhrblick" ist planungsrechtlich geboten, da der Plan in Teilen seine Steuerungsfunktion nicht mehr erfüllt.
Begründung zur Aufhebung und Bebauungsplan sind unter diesem Link hinterlegt: stadt.schwerte.de/verwaltung/anliegen-von-a-z/dienstleistung/show/bebauungsplan-nr-128-ruhrblick-aufhebung/
Sollten Sie sich per E-Mail äußern, richten Sie diese bitte an david.weber(at)stadt-schwerte.de