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Bebauung "Schützenhof": Bürgermeister lädt Fraktionen zum runden Tisch

"Mir geht es um die Sache", sagt Bürgermeister Dimitrios Axourgos, der sich nach eigenen Worten aber "entsetzt" über die Wortwahl in der letzten Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Umwelt (AISU) zeigte. "Uns alle - Verwaltung und Politik - eint doch, dass wir die Stadt Schwerte nach vorne bringen wollen. Ich rufe daher zu einem sachlichen und konstruktiven Miteinander auf und bin hierzu selbst gerne bereit", meint der Schwerter Bürgermeister.

Die Vorsitzenden der im Rat der Stadt Schwerte vertreten Fraktionen sowie das fraktionslose Ratsmitglied Renate Goeke hat der Bürgermeister daher zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen. Einziger Punkt der Besprechung am kommenden Montagnachmittag im Rathaus ist die Beschlussvorlage IV/0784. Darin geht es um die Bebauung des Schützenhofes (Gelände des ehemaligen Freizeit-Allwetterbades, FAB) durch die Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft (GWG) mit sozialem Wohnungsbau. Die Verwaltungsvorlage war in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur, Stadtplanung und Umwelt am vorigen Dienstag auf Antrag der CDU-Fraktion mit der Begründung, dass noch Beratungsbedarf bestehe, auf mehrheitlichen Beschluss hin nicht beraten und von der Tagesordnung genommen worden.


"Ich möchte gerne Ihre noch offenen Fragen beantworten und bei Ihnen um eine zügige Überplanung des Areals am Schützenhof werben", heißt es in der von Bürgermeister Dimitrios Axourgos persönlich unterzeichneten Einladung an die Fraktionsvorsitzenden, die einen Tag nach der Sitzung des Ausschusses am Mittwoch verschickt wurde. An dem Gespräch werden darüber hinaus seitens der Verwaltung die Beigeordnete und Kämmerin Bettina Brennenstuhl sowie der Leiter des Bereichs "Stadtplanung und Umwelt", Jan Menges, teilnehmen. Die Verwaltung teilt allerdings auch mit, dass das Thema FAB-Gelände im Vorfeld der Sitzung bereits vorgestellt worden ist. Konkrete offene Fragen habe es bis zur Sitzung von Seiten der Politik jedoch nicht gegeben.


Pressemitteilung
Erstellt von Stabsstelle Recht und Presse