Im Grunde gaben die Richter am OLG in Hamm der Stadt Schwerte recht, mahnten aber trotzdem zum Vergleich, um den Rechtsstreit damit zu beenden. Dieser Mahnung folgten Stadt und Straßen.NRW, nachdem das Landgericht Hagen zuvor noch zugunsten der Kommune entschieden und die Höhe der Entschädigung auf 67.000 Euro festgelegt hatte. Dagegen war der Landesbetrieb vorgegangen, um sich dann vor dem OLG seine Chancenlosigkeit eingestehen zu müssen.
„Ich bin sehr zufrieden“, sagte Bürgermeister Dimitrios Axourgos direkt nach der Verhandlung. „Es ist deutlich geworden, dass dem Landesbetrieb ein Fehler passiert ist“. Straßen.NRW hatte auf einem Streifen entlang der Hagener Straße gerodet und unter anderem 45 Jahre alte Eschen gefällt, obwohl sich das Grundstück im Besitz der Stadt Schwerte befindet. Das rief seinerzeit viele entsetzte Bürger*innen und Anwohner*innen auf den Plan. „Die Bevölkerung hat damals sehr deutlich gemacht, dass sie diesen Zustand nicht akzeptiert und von der Stadt Schwerte ein entsprechendes Vorgehen erwartet“, so Dimitrios Axourgos. Mit dem Vergleich kann er gut leben. „Das ist ein guter Tag für die Stadt Schwerte“, kommentierte er direkt nach der Verhandlung am 31. Oktober.