
Foto: Stadt Schwerte / Ingo Rous
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„Es ist das Ziel der Stadt Schwerte, die Innenstadt städtebaulich zu entwickeln und Aufenthaltsqualitäten deutlich zu steigern“, unterstreicht Bürgermeister Dimitrios Axourgos, der sich damit inhaltlich voll hinter das Integrierte Stadtentwicklungskonzept stellt, mit dem die Stadt Schwerte die Attraktivität der City sichtbar anheben will. In dieses Konzept passt der aktuelle Zustand der seit Jahren leerstehenden Immobilie „Alt Schwerte“ in der Fußgängerzone überhaupt nicht; sie gilt als abgängig.
Negative Auswirkungen
„Der Zustand Ihrer Immobilie beeinträchtigt unmittelbar die Mieter und Eigentümer der Nachbargebäude und hat darüber hinaus negative Auswirkungen für Eigentümer, Bewohner und Nachbarn und somit für die gesamte 1a-Lage der Schwerter Innenstadt“, schreibt der Technische Dezernent Christian Vöcks in einem Brief an den Eigentümer und bezieht in diese Aussage auch auswärtige Besucher*innen der Innenstadt mit ein. Er ist überzeugt, dass die negative Ausstrahlung des Gebäudes den Anstrengungen der Stadt Schwerte zuwiderläuft.
Zustand nicht länger hinnehmen
In seiner jüngsten Sitzung hat der Rat der Stadt Schwerte einstimmig die Satzung über die Sicherung von Durchführungsmaßnahmen im Stadtumbaugebiet „Innenstadt Schwerte“ beschlossen. Diese Satzung erlaubt die Sicherung der beschlossenen Ziele und Maßnahmen im bezeichneten Gebiet. So stehen der Stadt Schwerte für die Beseitigung bestehender Gebäudeleerstände die Möglichkeit des Vorkaufsrechts oder der Enteignung zur Verfügung. „Wir hoffen aber sehr darauf, endlich eine Einigung mit dem Eigentümer zu erreichen“, unterstreicht Bürgermeister Dimitrios Axourgos. „Wir werden diesen Zustand des Gebäudes aber nicht mehr länger hinnehmen“.