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Ab sofort wird auch in der Ruhrstraße abgeschleppt

Schwerte. In den letzten fünf Monaten des Jahres 2019 hat die Stadt weitaus mehr regelwidrig abgestellte Fahrzeuge abschleppen lassen müssen als erwartet. 120 waren es insgesamt, 111 davon an den Schwerpunkten Hagener Straße im Innenstadtbereich und stadtweit auf Schwerbehindertenparkplätzen und Feuerwehrzufahrten. Jetzt kommt noch eine weitere Stelle hinzu.

Hier ist alles richtig, aber wer sein Auto vor dem weißen Fahrzeug abstellen würde, muss damit rechnen, abgeschleppt zu werden.
Foto: Stadt Schwerte / Ingo Rous
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So werden die Ordnungskräfte der Stadt Schwerte auch in der Ruhrstraße im Einmündungsbereich zur Jahnstraße ganz genau hinschauen. Dort ist ein paar Meter vor der Jahnstraße ein absolutes Halteverbot ausgewiesen – mit gutem Grund, wie Jenny Golombek zu berichten weiß. „Die Feuerwehr hat Probleme mit der Einfahrt in die Jahnstraße, wenn an dieser Stelle Fahrzeuge parken“, erklärt die Leiterin des Ordnungsamtes. „Wir haben die Situation mit der Feuerwehr geprüft“. Deshalb wird ab sofort abgeschleppt, wer dort verbotswidrig parkt. „Die Sicherheit der Menschen, die in diesem Quartier leben, genießt wie an allen anderen Orten in dieser Stadt höchste Priorität“, so Jenny Golombek.

Seit dem 1. August 2019 geht die Stadt verstärkt gegen Falschparker*innen vor und hat dafür auch einen Vertrag mit einem ortsansässigen Abschleppunternehmen geschlossen. In 52 Fällen hat dieses Unternehmen in der Hagener Straße vor der Einmündung in die Brückstraße Autos abgeschleppt. 59 Mal rückte es an, wenn Fahrzeuge mal eben auf einem Schwerbehindertenparkplatz abgestellt waren. „Diese Plätze sind absolut freizuhalten“, sagt Jenny Golombek. „Menschen mit Behinderungen dürfen darauf vertrauen, dass sie einen entsprechend ausgewiesen Parkplatz finden“. Die Rechtssprechung sei eindeutig.

Übrigens: Wer sein Auto erreicht und wegfährt, bevor das gerufene Abschleppunternehmen vor Ort ist, kommt nicht ungeschoren davon. Denn das Knöllchen klebt sofort hinter dem Scheibenwischer. Und die Anfahrtskosten des Abschleppunternehmens gehen auch zu Lasten des Halters bzw. der Halterin.