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Vergnügungssteuer

Wer in Schwerte Tanzveranstaltungen gewerblicher Art, Striptease-Vorführungen oder ähnliches durchführt oder Geldspielgeräte betreibt, kann zur Vergnügungssteuer heran gezogen werden.

Die Vergnügungssteuer kann als Karten- oder Pauschsteuer erhoben werden und wird für jede Veranstaltung gesondert berechnet. Über die Höhe der zu entrichtenden Vergnügungssteuer informiert der im Einzelfall zu erlassende Heranziehungsbescheid. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Vergnügungssteuersatzung werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt.

Weiterer Service bzgl. Vergnüngssteuer:

kai.ogniwek(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-367
Details

Rathaus II

Raum: 124
Konrad-Zuse-Str. 10
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Geldspielgerät, Tanzveranstaltung gewerblicher Art, Steuern