Wer in Schwerte Tanzveranstaltungen gewerblicher Art, Striptease-Vorführungen oder ähnliches durchführt oder Geldspielgeräte betreibt, kann zur Vergnügungssteuer heran gezogen werden.
Die Vergnügungssteuer kann als Karten- oder Pauschsteuer erhoben werden und wird für jede Veranstaltung gesondert berechnet. Über die Höhe der zu entrichtenden Vergnügungssteuer informiert der im Einzelfall zu erlassende Heranziehungsbescheid. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Vergnügungssteuersatzung werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt.
Weiterer Service bzgl. Vergnüngssteuer:
Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG)
Abgabenordnung (AO)
Ortsrecht:
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Schwerte (Vergnügungssteuersatzung)
Wer in Schwerte Tanzveranstaltungen gewerblicher Art, Striptease-Vorführungen oder ähnliches durchführt oder Geldspielgeräte betreibt, kann zur Vergnügungssteuer heran gezogen werden.
Die Vergnügungssteuer kann als Karten- oder Pauschsteuer erhoben werden und wird für jede Veranstaltung gesondert berechnet. Über die Höhe der zu entrichtenden Vergnügungssteuer informiert der im Einzelfall zu erlassende Heranziehungsbescheid. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Vergnügungssteuersatzung werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt.
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Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG)
Abgabenordnung (AO)
Ortsrecht:
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Schwerte (Vergnügungssteuersatzung)
Gregor
Bröckelmann
32
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Christian
Scholz
32
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Jenny
Golombek
32
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Sylvia
Köster
Jessica
Winnik
32
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Sebastian
Knop
32
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Serkan
Sarsilmaz
32
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Axel
Schneider
32
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Andrew
Bartmann
32
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Kai
Ogniwek
Standard
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Wer in Schwerte Tanzveranstaltungen gewerblicher Art, Striptease-Vorführungen oder ähnliches durchführt oder Geldspielgeräte betreibt, kann zur Vergnügungssteuer heran gezogen werden.
Die Vergnügungssteuer kann als Karten- oder Pauschsteuer erhoben werden und wird für jede Veranstaltung gesondert berechnet. Über die Höhe der zu entrichtenden Vergnügungssteuer informiert der im Einzelfall zu erlassende Heranziehungsbescheid. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Vergnügungssteuersatzung werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt.
Weiterer Service bzgl. Vergnüngssteuer:
Hier können Sie Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeiten bei der Vergnügungssteuer anmelden.
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |