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Spielhallen- und Aufstellerlaubnis (Wirtschaftsservice-Portal)

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis des Ordnungsamtes. 

Wenn Sie als Aufsteller*in von Geldspielgeräten einen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie zusätzlich eine Geeignetheitsbestätigung für den jeweiligen Aufstellungsort.

Wer eine bestehende Spielhalle übernehmen oder neu eröffnen möchte, benötigt ebenfalls eine Erlaubnis des Ordnungsamtes.

Ein Spielhallenbetrieb dient überwiegend dem Aufstellen und Betreiben von Geldspielgeräten, Unterhaltungsgeräten und Warenspielgeräten.

Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch die Allgemeine Aufstellerlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.

Weitere Spielhallen- und Aufstellungserlaubnisse

Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit (Ameldung)

Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt: 

  • Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite),
  • Gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen),
  • Aktueller Registerauszug bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen,
  • Notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z.B. GmbH i.G.),
  • Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung bei ausländischen juristischen Personen,
  • Nachweis über die Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer,
  • Sozialkonzept, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.

Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (Betreiben der Spielhalle und Aufstellen von Spielgeräten)

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde und/oder bei juristischen Personen bei der Gemeinde der Hauptniederlassung),
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde).

Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse (Betreiben der Spielhalle und Aufstellen von Spielgeräten)

  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde),
  • Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsportals des Amtsgerichtes,
  • Auskunft von der Insolvenzabteilung des Amtsgerichtes.
  • Hier können Sie den Betrieb einer Spielhalle, eine Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten, die Bestätigung für den Aufstellungsort des Spielgerätes und eine Veranstaltung eines genehmigungspflichtigen Spiels (z.B. Geschicklichkeitsspiele) mit Gewinnmöglichkeit beantragen

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