Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis des Ordnungsamtes.
Wenn Sie als Aufsteller*in von Geldspielgeräten einen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie zusätzlich eine Geeignetheitsbestätigung für den jeweiligen Aufstellungsort.
Wer eine bestehende Spielhalle übernehmen oder neu eröffnen möchte, benötigt ebenfalls eine Erlaubnis des Ordnungsamtes.
Ein Spielhallenbetrieb dient überwiegend dem Aufstellen und Betreiben von Geldspielgeräten, Unterhaltungsgeräten und Warenspielgeräten.
Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch die Allgemeine Aufstellerlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.
Weitere Spielhallen- und Aufstellungserlaubnisse
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (Betreiben der Spielhalle und Aufstellen von Spielgeräten)
Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse (Betreiben der Spielhalle und Aufstellen von Spielgeräten)
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis des Ordnungsamtes.
Wenn Sie als Aufsteller*in von Geldspielgeräten einen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie zusätzlich eine Geeignetheitsbestätigung für den jeweiligen Aufstellungsort.
Wer eine bestehende Spielhalle übernehmen oder neu eröffnen möchte, benötigt ebenfalls eine Erlaubnis des Ordnungsamtes.
Ein Spielhallenbetrieb dient überwiegend dem Aufstellen und Betreiben von Geldspielgeräten, Unterhaltungsgeräten und Warenspielgeräten.
Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch die Allgemeine Aufstellerlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.
Weitere Spielhallen- und Aufstellungserlaubnisse
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (Betreiben der Spielhalle und Aufstellen von Spielgeräten)
Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse (Betreiben der Spielhalle und Aufstellen von Spielgeräten)
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis des Ordnungsamtes.
Wenn Sie als Aufsteller*in von Geldspielgeräten einen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie zusätzlich eine Geeignetheitsbestätigung für den jeweiligen Aufstellungsort.
Wer eine bestehende Spielhalle übernehmen oder neu eröffnen möchte, benötigt ebenfalls eine Erlaubnis des Ordnungsamtes.
Ein Spielhallenbetrieb dient überwiegend dem Aufstellen und Betreiben von Geldspielgeräten, Unterhaltungsgeräten und Warenspielgeräten.
Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch die Allgemeine Aufstellerlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.
Weitere Spielhallen- und Aufstellungserlaubnisse
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (Betreiben der Spielhalle und Aufstellen von Spielgeräten)
Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse (Betreiben der Spielhalle und Aufstellen von Spielgeräten)
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis des Ordnungsamtes.
Wenn Sie als Aufsteller*in von Geldspielgeräten einen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie zusätzlich eine Geeignetheitsbestätigung für den jeweiligen Aufstellungsort.
Wer eine bestehende Spielhalle übernehmen oder neu eröffnen möchte, benötigt ebenfalls eine Erlaubnis des Ordnungsamtes.
Ein Spielhallenbetrieb dient überwiegend dem Aufstellen und Betreiben von Geldspielgeräten, Unterhaltungsgeräten und Warenspielgeräten.
Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch die Allgemeine Aufstellerlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.
Weitere Spielhallen- und Aufstellungserlaubnisse
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (Betreiben der Spielhalle und Aufstellen von Spielgeräten)
Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse (Betreiben der Spielhalle und Aufstellen von Spielgeräten)
Kai
Ogniwek
Standard
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis des Ordnungsamtes.
Wenn Sie als Aufsteller*in von Geldspielgeräten einen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie zusätzlich eine Geeignetheitsbestätigung für den jeweiligen Aufstellungsort.
Wer eine bestehende Spielhalle übernehmen oder neu eröffnen möchte, benötigt ebenfalls eine Erlaubnis des Ordnungsamtes.
Ein Spielhallenbetrieb dient überwiegend dem Aufstellen und Betreiben von Geldspielgeräten, Unterhaltungsgeräten und Warenspielgeräten.
Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch die Allgemeine Aufstellerlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.
Weitere Spielhallen- und Aufstellungserlaubnisse
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (Betreiben der Spielhalle und Aufstellen von Spielgeräten)
Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse (Betreiben der Spielhalle und Aufstellen von Spielgeräten)
Hier können Sie den Betrieb einer Spielhalle, eine Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten, die Bestätigung für den Aufstellungsort des Spielgerätes und eine Veranstaltung eines genehmigungspflichtigen Spiels (z.B. Geschicklichkeitsspiele) mit Gewinnmöglichkeit beantragen
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |