Sozialhilfe können Personen erhalten, die Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.
Vermögen, das den Betrag von 5 000,00 Euro bei Alleinstehenden und 10 000,00 Euro bei Paaren übersteigt, ist vorranging zum Lebensunterhalt einzusetzen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Sozialhilfe.
Dabei wird die Sozialhilfe in zwei Arten unterschieden:
1. Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII)
2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII)
Die Sozialhilfe umfasst folgende Leistungen:
Keinen Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der vergangenen zehn Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
BMAS - Leistungen der Sozialhilfe
Weitere Auskünfte oder eine persönliche Beratung erhalten Sie in der zuständigen Ableitung für Sozialhilfe.
Die vollständig einzureichenden Unterlagen richten sich nach den persönlichen Umständen. Informationen dazu erhalten Sie in der Abteilung für Sozialhilfe.
Sozialhilfe können Personen erhalten, die Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.
Vermögen, das den Betrag von 5 000,00 Euro bei Alleinstehenden und 10 000,00 Euro bei Paaren übersteigt, ist vorranging zum Lebensunterhalt einzusetzen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Sozialhilfe.
Dabei wird die Sozialhilfe in zwei Arten unterschieden:
1. Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII)
2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII)
Die Sozialhilfe umfasst folgende Leistungen:
Keinen Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der vergangenen zehn Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
BMAS - Leistungen der Sozialhilfe
Weitere Auskünfte oder eine persönliche Beratung erhalten Sie in der zuständigen Ableitung für Sozialhilfe.
Die vollständig einzureichenden Unterlagen richten sich nach den persönlichen Umständen. Informationen dazu erhalten Sie in der Abteilung für Sozialhilfe.
Sozialhilfe können Personen erhalten, die Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.
Vermögen, das den Betrag von 5 000,00 Euro bei Alleinstehenden und 10 000,00 Euro bei Paaren übersteigt, ist vorranging zum Lebensunterhalt einzusetzen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Sozialhilfe.
Dabei wird die Sozialhilfe in zwei Arten unterschieden:
1. Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII)
2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII)
Die Sozialhilfe umfasst folgende Leistungen:
Keinen Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der vergangenen zehn Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
BMAS - Leistungen der Sozialhilfe
Weitere Auskünfte oder eine persönliche Beratung erhalten Sie in der zuständigen Ableitung für Sozialhilfe.
Die vollständig einzureichenden Unterlagen richten sich nach den persönlichen Umständen. Informationen dazu erhalten Sie in der Abteilung für Sozialhilfe.
Sara
Langfeld
50
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
nur nach Vereinbarung
Claudia
Robakowski
50
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
nur nach Vereinbarung
Daniela
Bergkemper
50
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
nur nach Vereinbarung
Isabelle
Essig
50
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
nur nach Vereinbarung
Sozialhilfe können Personen erhalten, die Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.
Vermögen, das den Betrag von 5 000,00 Euro bei Alleinstehenden und 10 000,00 Euro bei Paaren übersteigt, ist vorranging zum Lebensunterhalt einzusetzen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Sozialhilfe.
Dabei wird die Sozialhilfe in zwei Arten unterschieden:
1. Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII)
2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII)
Die Sozialhilfe umfasst folgende Leistungen:
Keinen Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der vergangenen zehn Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
BMAS - Leistungen der Sozialhilfe
Weitere Auskünfte oder eine persönliche Beratung erhalten Sie in der zuständigen Ableitung für Sozialhilfe.
Die vollständig einzureichenden Unterlagen richten sich nach den persönlichen Umständen. Informationen dazu erhalten Sie in der Abteilung für Sozialhilfe.
Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.
Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.
Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.
Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.
Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.
Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.
Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.
Die alternative PDF-Version des Formulars zum Ausdrucken und Befüllen von Hand sowie Versand per Post erhalten Sie hier
Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.
Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | nur nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | nur nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | nur nach Vereinbarung |
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | nur nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | nur nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | nur nach Vereinbarung |
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | nur nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | nur nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | nur nach Vereinbarung |
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | nur nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | nur nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | nur nach Vereinbarung |