Hilfe für hochgradig Sehbehinderte erhalten Personen, bei denen das bessere Auge mit Gläserkorrektion ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschwäche von nicht mehr als 1/20 oder krankhafte Veränderung aufweist, die das Sehvermögen in entsprechendem Maße einschränken.
Weitere Vorraussetzung ist, dass die Personen das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen leben. Hilfe für hochgradig Sehbehinderte wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag wird im Bürgerservice gestellt und dann zur Entscheidung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe weitergeleitet.
Dies ist eine externe Dienstleistung:
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Martina
Buhl
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur Terminvergabe
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Filomena
Interlandi
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur Terminvergabe
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Claudia
Jesser
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur Terminvergabe
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Brigitte
Osthoff
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Michaela
Struwe
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur Terminvergabe
Donnerstag
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Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Petra
Zielony
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur Terminvergabe
Donnerstag
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Miriam
Cichon
33
Montag
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Dienstag
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Freitag
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Hilfe für hochgradig Sehbehinderte erhalten Personen, bei denen das bessere Auge mit Gläserkorrektion ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschwäche von nicht mehr als 1/20 oder krankhafte Veränderung aufweist, die das Sehvermögen in entsprechendem Maße einschränken.
Weitere Vorraussetzung ist, dass die Personen das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen leben. Hilfe für hochgradig Sehbehinderte wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag wird im Bürgerservice gestellt und dann zur Entscheidung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe weitergeleitet.
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