Hilfe für hochgradig Sehbehinderte erhalten Personen, bei denen das bessere Auge mit Gläserkorrektion ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschwäche von nicht mehr als 1/20 oder krankhafte Veränderung aufweist, die das Sehvermögen in entsprechendem Maße einschränken.
Weitere Vorraussetzung ist, dass die Personen das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen leben. Hilfe für hochgradig Sehbehinderte wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag wird im Bürgerservice gestellt und dann zur Entscheidung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe weitergeleitet.
Dies ist eine externe Dienstleistung:
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Kathrin
König
33
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Hilfe für hochgradig Sehbehinderte erhalten Personen, bei denen das bessere Auge mit Gläserkorrektion ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschwäche von nicht mehr als 1/20 oder krankhafte Veränderung aufweist, die das Sehvermögen in entsprechendem Maße einschränken.
Weitere Vorraussetzung ist, dass die Personen das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen leben. Hilfe für hochgradig Sehbehinderte wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag wird im Bürgerservice gestellt und dann zur Entscheidung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe weitergeleitet.
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