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Schülerfahrtkosten - weiterführende Schule (Antrag auf Übernahme)

Gemäß Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW ist es möglich, bei Vorlage gewisser Voraussetzungen die anteilige Übernahme der Fahrkosten für Schüler*innen durch den Schulträger zu erlangen. 

Unter anderem besteht ein Anspruch auf anteilige Fahrkostenübernahme, wenn die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Kindes (gemeldeter Hauptwohnsitz) und der nächstgelegenen aufnahmebereiten Schule der gewählten Schulform in der 

  • Sekundarstufe I/ Klasse 5-10 - 3,5 km
  • Sekundarstufe II/ Klasse 11-13 - 5,0 km

beträgt.

Bitte verfahren Sie analog der folgenden Punkte, wenn Sie die anteilige Fahrkostenübernahme durch die Schulverwaltung wünschen und lesen Sie sich bitte alle Punkte vollständig durch:

1. Antragstellung:

  • Der Antrag muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden.
    Das Schuljahr 2026/2027 beginnt am 01.08.2026 und endet am 31.07.2027.
  • Der Antrag auf Fahrkostenübernahme muss für jedes Kind grundsätzlich bis spätestens 01.04.2026 bei der Schulverwaltung eingehen. 
    Die Einreichung muss grundsätzlich über das Serviceportal der Stadt Schwerte erfolgen. Eine Beantragung der Fahrkostenübernahme mit dem Papiervordruck ist nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z. B. kein Internetzugang, kein PC, Tablet, Handy ö. ä.) möglich. 

Sie müssen sich über „BundID“ mit Benutzername und Passwort registrieren (bei erstmaliger Benutzung des Serviceportals und keinen vorhandenen Zugangsdaten über Bund ID) bzw. anmelden (bei bereits erfolgter Nutzung des Serviceportals mit bereits vorhandenen Zugangsdaten über Bund ID). 

  • Hierzu klicken Sie ganz unten auf den Button „Zur Anmeldung (siehe Hinweise)“. 
  • Auf der nächsten Seite klicken Sie erneut auf den Button „Zur Anmeldung“.
  • Anschließend melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto an und klicken dafür auf den Button „BundID“.
  • Auf der Seite der Bund ID wählen Sie entweder „Konto erstellen“ (notwendig wenn Sie noch keine Zugangsdaten für BundID haben) oder „Anmelden“ (bei bereits vorhandenen Zugangsdaten/ Benutzernamen und Passwort bei BundID).
  • Auf der nächsten Seite wählen Sie als Anmeldeoption das Feld „Benutzername und Passwort“. 
  • In dem Hinweisfeld, welches sich anschließend geöffnet hat, klicken Sie auf den Button „Weiter mit Benutzername und Passwort“.
  • Anschließend geben Sie Ihre Zugangsdaten/ Benutzername und Passwort ein und klicken auf „Anmelden“.
  • Auf der nächsten Seite klicken Sie auf das Feld „Weiter“ und gelangen dann automatisch zurück auf die Seite „Schülerfahrkosten-weiterführende Schulen (Antrag auf Übernahme“).
  • Dort klicken Sie ganz unten den Button „Dienst starten“ und gelangen anschließend automatisch in den Antrag auf Fahrkostenübernahme. 
  • Den Antrag müssen Sie vollständig Seite für Seite ausfüllen und am Ende des Antrages auf „Einreichen“ klicken. 

Erst danach wird der Antrag direkt und digital an die zuständige Stelle im Schulverwaltungsamt geschickt und dort anschließend geprüft. 

Ihnen wird nach der erfolgreichen Einreichung Ihres Antrages ein Feld angezeigt, in welchem Ihnen der Vorgang mit Datum und Uhrzeit bestätigt wird. 

Dies ist Ihre Eingangsbestätigung!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine zusätzliche Eingangsbestätigung per Mail aufgrund der Vielzahl von Anträgen nicht leistbar ist.

Der Antrag ist ohne Ihre Unterschrift gültig und muss nicht zusätzlich ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingereicht werden.

2. Bestellung der Fahrkarten für Kinder, die eine weiterführende Schule in Schwerte besuchen und in Schwerte, im übrigen Kreis Unna oder in Iserlohn wohnen:

  • Das Deutschlandticket Schule, welches Ihr Kind ggf. für das Schuljahr 2025/2026 erhalten hat, musste zum 31.07.2026 gekündigt werden. Es darf deshalb ab 01.08.2026 nicht mehr benutzt werden. 
  • Alle Eltern und Sorgeberechtigte müssen die Fahrkarten über ein Bestellformular der VKU neu für das Schuljahr 2026/2027 bestellen, damit ihr Kind eine ab 01.08.2026 gültige Fahrkarte erhält. 

Der vollständig ausgefüllte Bestellvordruck muss bis zum 01.04.2026 im Original per Post bei der Schulverwaltung eingereicht werden. 

Bitte schicken Sie den Vordruck an folgende Adresse:

Stadt Schwerte
Schulverwaltungsamt
Tanja Langfeld
Rathausstraße 31
58239 Schwerte

Alternativ zum Postversand können Sie den Bestellschein auch in einem entsprechend beschrifteten Umschlag in den roten Briefkasten vor dem Rathaus I einwerfen oder ihn, während der Öffnungszeiten, an der Information des Rathauses I abgeben.

Ein digitaler Versand ist leider nicht möglich! 

Im Normalfall haben Sie das Bestellformular zusammen mit diesem Infoschreiben digital von der besuchten Schule erhalten. Bitte drucken Sie sich das Formular aus und verfahren Sie so, wie oben beschrieben. Sollten Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken des Formulares haben, erhalten Sie das Papierformular im Sekretariat der besuchten Schule.

Bitte beachten Sie, dass bei der nicht fristgerechten Einreichung des Bestellformulars nach dem 01.04.2026 nicht gewährleistet werden kann, dass Ihr Kind eine ab 01.08.2026 gültige Fahrkarte erhält. 

Die neue Fahrkarte wird Ihnen von der VKU per Post zugeschickt.

3. Bestellung der Fahrkarten für Kinder, die eine weiterführende Schule in Schwerte besuchen und in Dortmund oder Hagen wohnen:

  • Bei rechtzeitiger Antragstellung bis 01.04.2026 müssen die Kinder, die bereits im Schuljahr 2025/2026 eine Fahrkarte für die ab 01.08.26 besuchte Schule hatten, nichts mehr tun.
    Die für das Schuljahr 2025/2026 ausgehändigten „Deutschlandtickets Schule“ behalten in diesem Fall ihre Gültigkeit und werden nicht ausgetauscht.
  • Bei Neuanträgen (Kind hatte noch keine vom Schulträger bezahlte Fahrkarte für die ab 01.08.26 besuchte Schule) oder verspäteter Antragstellung nach dem 01.04.2026 müssen die Eltern die Fahrkarte zusätzlich neu bis spätestens 01.06.2026 über den Bestellschein der DSW 21 (2-fach Durchschreibesatz/ Papier) bestellen, um die Fahrkarte ab 01.08.2026 zu erhalten. 

Das ggf. bereits aus dem Schuljahr 2025/2026 vorhandene Deutschlandticket Schule wird bei verspäteter Antragstellung vom Schulträger beim Verkehrsbetrieb gekündigt und Sie müssen dieses Ticket dann direkt an den Verkehrsbetrieb zurückschicken. Über die Kündigung und die Rückgabe des alten Tickets bekommen Sie eine gesonderte Mitteilung des Verkehrsbetriebes.

  • Die Bestellscheine der DSW 21 bekommen Sie im Sekretariat der besuchten Schule. Diese müssen von den Eltern vollständig ausgefüllt und anschließend per Post an das Schulverwaltungsamt geschickt werden. Die neue Fahrkarte wird Ihnen bei rechtzeitiger Antragstellung und Bestellung direkt vom Verkehrsbetrieb pünktlich zum Schuljahresbeginn zugeschickt.

Bitte sorgen Sie in jedem Fall dafür, dass sich auch der Nachname Ihres Kindes an Ihrem Briefkasten befindet, da ansonsten das Ticket nicht zugestellt werden kann.

Sollten Sie weitere Fragen zur Fahrkostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Schulverwaltungsamt, Frau Langfeld. Den Kontakt können Sie entweder telefonisch unter 0 23 04 / 104-687 oder per Mail an tanja.langfeld@stadt-schwerte.de herstellen.

tanja.langfeld(at)stadt-schwerte.de

Rathaus I


Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
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Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Tickets, Fahrkarten