Gemäß Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW ist es möglich, bei Vorlage gewisser Voraussetzungen die anteilige Übernahme der Fahrkosten für Schüler*innen durch den Schulträger zu erlangen.
Unter anderem besteht ein Anspruch auf anteilige Fahrkostenübernahme, wenn die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Kindes (gemeldeter Hauptwohnsitz) und der nächstgelegenen aufnahmebereiten Schule der gewählten Schulform in der
beträgt.
Bitte verfahren Sie analog der folgenden Punkte, wenn Sie die anteilige Fahrkostenübernahme durch die Schulverwaltung wünschen und lesen Sie sich bitte alle Punkte vollständig durch:
1. Antragstellung:
Sie müssen sich über »BundID« mit Benutzername und Passwort registrieren (bei erstmaliger Benutzung des Serviceportals und keinen vorhandenen Zugangsdaten über Bund ID) bzw. anmelden (bei bereits erfolgter Nutzung des Serviceportals mit bereits vorhandenen Zugangsdaten über Bund ID).
Erst danach wird der Antrag direkt und digital an die zuständige Stelle im Schulverwaltungsamt geschickt und dort anschließend geprüft.
Ihnen wird nach der erfolgreichen Einreichung Ihres Antrages ein Feld angezeigt, in welchem Ihnen der Vorgang mit Datum und Uhrzeit bestätigt wird.
Dies ist Ihre Eingangsbestätigung!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine zusätzliche Eingangsbestätigung per Mail aufgrund der Vielzahl von Anträgen nicht leistbar ist.
Der Antrag ist ohne Ihre Unterschrift gültig und muss nicht zusätzlich ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingereicht werden.
2. Bestellung der Fahrkarten für Kinder, die eine weiterführende Schule in Schwerte besuchen und in Schwerte, im übrigen Kreis Unna oder in Iserlohn wohnen:
Der vollständig ausgefüllte Bestellvordruck muss bis zum 01.04.2026 im Original per Post bei der Schulverwaltung eingereicht werden.
Bitte schicken Sie den Vordruck an folgende Adresse:
Stadt Schwerte
Schulverwaltungsamt
Tanja Langfeld
Rathausstraße 31
58239 Schwerte
Alternativ zum Postversand können Sie den Bestellschein auch in einem entsprechend beschrifteten Umschlag in den roten Briefkasten vor dem Rathaus I einwerfen oder ihn, während der Öffnungszeiten, an der Information des Rathauses I abgeben.
Ein digitaler Versand ist leider nicht möglich!
Im Normalfall haben Sie das Bestellformular zusammen mit diesem Infoschreiben digital von der besuchten Schule erhalten. Bitte drucken Sie sich das Formular aus und verfahren Sie so, wie oben beschrieben. Sollten Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken des Formulares haben, erhalten Sie das Papierformular im Sekretariat der besuchten Schule.
Bitte beachten Sie, dass bei der nicht fristgerechten Einreichung des Bestellformulars nach dem 01.04.2026 nicht gewährleistet werden kann, dass Ihr Kind eine ab 01.08.2026 gültige Fahrkarte erhält.
Die neue Fahrkarte wird Ihnen von der VKU per Post zugeschickt.
3. Bestellung der Fahrkarten für Kinder, die eine weiterführende Schule in Schwerte besuchen und in Dortmund oder Hagen wohnen:
Das ggf. bereits aus dem Schuljahr 2025/2026 vorhandene Deutschlandticket Schule wird bei verspäteter Antragstellung vom Schulträger beim Verkehrsbetrieb gekündigt und Sie müssen dieses Ticket dann direkt an den Verkehrsbetrieb zurückschicken. Über die Kündigung und die Rückgabe des alten Tickets bekommen Sie eine gesonderte Mitteilung des Verkehrsbetriebes.
Bitte sorgen Sie in jedem Fall dafür, dass sich auch der Nachname Ihres Kindes an Ihrem Briefkasten befindet, da ansonsten das Ticket nicht zugestellt werden kann.
Sollten Sie weitere Fragen zur Fahrkostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Schulverwaltungsamt, Frau Langfeld. Den Kontakt können Sie entweder telefonisch unter 0 23 04 / 104-687 oder per Mail an tanja.langfeld@stadt-schwerte.de herstellen.
Tanja
Langfeld
Standard
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Gemäß Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW ist es möglich, bei Vorlage gewisser Voraussetzungen die anteilige Übernahme der Fahrkosten für Schüler*innen durch den Schulträger zu erlangen.
Unter anderem besteht ein Anspruch auf anteilige Fahrkostenübernahme, wenn die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Kindes (gemeldeter Hauptwohnsitz) und der nächstgelegenen aufnahmebereiten Schule der gewählten Schulform in der
beträgt.
Bitte verfahren Sie analog der folgenden Punkte, wenn Sie die anteilige Fahrkostenübernahme durch die Schulverwaltung wünschen und lesen Sie sich bitte alle Punkte vollständig durch:
1. Antragstellung:
Sie müssen sich über „BundID“ mit Benutzername und Passwort registrieren (bei erstmaliger Benutzung des Serviceportals und keinen vorhandenen Zugangsdaten über Bund ID) bzw. anmelden (bei bereits erfolgter Nutzung des Serviceportals mit bereits vorhandenen Zugangsdaten über Bund ID).
Erst danach wird der Antrag direkt und digital an die zuständige Stelle im Schulverwaltungsamt geschickt und dort anschließend geprüft.
Ihnen wird nach der erfolgreichen Einreichung Ihres Antrages ein Feld angezeigt, in welchem Ihnen der Vorgang mit Datum und Uhrzeit bestätigt wird.
Dies ist Ihre Eingangsbestätigung!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine zusätzliche Eingangsbestätigung per Mail aufgrund der Vielzahl von Anträgen nicht leistbar ist.
Der Antrag ist ohne Ihre Unterschrift gültig und muss nicht zusätzlich ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingereicht werden.
2. Bestellung der Fahrkarten für Kinder, die eine weiterführende Schule in Schwerte besuchen und in Schwerte, im übrigen Kreis Unna oder in Iserlohn wohnen:
Der vollständig ausgefüllte Bestellvordruck muss bis zum 01.04.2026 im Original per Post bei der Schulverwaltung eingereicht werden.
Bitte schicken Sie den Vordruck an folgende Adresse:
Stadt Schwerte
Schulverwaltungsamt
Tanja Langfeld
Rathausstraße 31
58239 Schwerte
Alternativ zum Postversand können Sie den Bestellschein auch in einem entsprechend beschrifteten Umschlag in den roten Briefkasten vor dem Rathaus I einwerfen oder ihn, während der Öffnungszeiten, an der Information des Rathauses I abgeben.
Ein digitaler Versand ist leider nicht möglich!
Im Normalfall haben Sie das Bestellformular zusammen mit diesem Infoschreiben digital von der besuchten Schule erhalten. Bitte drucken Sie sich das Formular aus und verfahren Sie so, wie oben beschrieben. Sollten Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken des Formulares haben, erhalten Sie das Papierformular im Sekretariat der besuchten Schule.
Bitte beachten Sie, dass bei der nicht fristgerechten Einreichung des Bestellformulars nach dem 01.04.2026 nicht gewährleistet werden kann, dass Ihr Kind eine ab 01.08.2026 gültige Fahrkarte erhält.
Die neue Fahrkarte wird Ihnen von der VKU per Post zugeschickt.
3. Bestellung der Fahrkarten für Kinder, die eine weiterführende Schule in Schwerte besuchen und in Dortmund oder Hagen wohnen:
Das ggf. bereits aus dem Schuljahr 2025/2026 vorhandene Deutschlandticket Schule wird bei verspäteter Antragstellung vom Schulträger beim Verkehrsbetrieb gekündigt und Sie müssen dieses Ticket dann direkt an den Verkehrsbetrieb zurückschicken. Über die Kündigung und die Rückgabe des alten Tickets bekommen Sie eine gesonderte Mitteilung des Verkehrsbetriebes.
Bitte sorgen Sie in jedem Fall dafür, dass sich auch der Nachname Ihres Kindes an Ihrem Briefkasten befindet, da ansonsten das Ticket nicht zugestellt werden kann.
Sollten Sie weitere Fragen zur Fahrkostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Schulverwaltungsamt, Frau Langfeld. Den Kontakt können Sie entweder telefonisch unter 0 23 04 / 104-687 oder per Mail an tanja.langfeld@stadt-schwerte.de herstellen.
Hier können Sie die anteilige Übernahme der Fahrkosten für Schüler*innen durch den Schulträger beantragen.
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |