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Schülerfahrtkosten - weiterführende Schule (Antrag auf Übernahme)

Gemäß Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW ist es möglich, bei Vorlage gewisser Voraussetzungen die anteilige Übernahme der Fahrkosten für Schüler*innen durch den Schulträger zu erlangen. 

Unter anderem besteht ein Anspruch auf anteilige Fahrkostenübernahme, wenn die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Kindes (gemeldeter Hauptwohnsitz) und der nächstgelegenen aufnahmebereiten Schule der gewählten Schulform in der 

- Sekundarstufe I/ Klasse 5-103,5 km
- Sekundarstufe II/ Klasse 11-135,0 km

beträgt.

Bitte verfahren Sie anhand der folgenden Punkte, wenn Sie die Anspruchsprüfung durch die Schulverwaltung wünschen:

1. Antragstellung:

  • Der Antrag muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden. 
    Das Schuljahr 2025/2026 beginnt am 01.08.2025 und endet am 31.07.2026.
  • Der Antrag auf Fahrkostenübernahme muss für jedes Kind grundsätzlich bis spätestens 01.04.2025 bei der Schulverwaltung eingehen. 
    Die Einreichung muss grundsätzlich über das Serviceportal der Stadt Schwerte erfolgen. Eine Beantragung der Fahrkostenübernahme mit dem Papiervordruck ist nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z. B. kein Internetzugang, kein PC, Tablet, Handy ö. ä.) möglich. 
    Sie müssen Sie sich über „bundID“ mit Benutzername und Passwort registrieren (bei erstmaliger Benutzung des Serviceportals) bzw. anmelden (mit bereits vorhandenen Zugangsdaten). 
    Hierzu klicken Sie ganz unten auf den Button „Zur Anmeldung (siehe Hinweise)“. Nach der erfolgreichen Registrierung bzw. Anmeldung werden Sie automatisch wieder zurück ins Service-Portal der Stadt Schwerte geleitet. 
    Wenn Sie dort dann ganz unten den Button „Dienst starten“ anklicken, gelangen Sie in den Antrag auf Fahrkostenübernahme. 
    Diesen müssen Sie vollständig ausfüllen und am Ende auf „Einreichen“ klicken. 
    Erst danach wird der Antrag direkt an die zuständige Stelle im Schulverwaltungsamt geschickt. 
    Ihnen wird nach der erfolgreichen Einreichung Ihres Antrages ein Feld angezeigt, in welchem Ihnen der Vorgang mit Datum und Uhrzeit bestätigt wird.
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine zusätzliche Eingangsbestätigung per Mail aufgrund der Vielzahl von Anträgen nicht leistbar ist.
  • Dies gilt unabhängig vom Wohnsitz des Kindes.
  • Dies gilt nur, wenn das Kind eine Schule in Schwerte besucht.

2. Bestellung der Fahrkarten für Kinder, die eine weiterführende Schule in Schwerte besuchen und innerhalb des Kreises Unna oder in Iserlohn wohnen:

  • Bei rechtzeitiger Antragstellung bis 01.04.2025 müssen die Kinder, die bereits im Schuljahr 2024/2025 eine Fahrkarte für die ab 01.08.2025 besuchte Schule hatten, nichts mehr tun. Die für das Schuljahr 2024/2025 ausgehändigten „Deutschlandtickets Schule“ behalten in diesem Fall ihre Gültigkeit. Sollte das „Deutschlandticket Schule“ aufgrund von politischen Entscheidungen nicht über den 01.08.2025 hinaus angeboten werden, wird Ihnen automatisch das Folgeticket vom Verkehrsbetrieb zugeschickt.
  • Bei Neuanträgen (Kind hatte noch keine vom Schulträger bezahlte Fahrkarte für die ab 01.08.2025 besuchte Schule) oder verspäteter Antragstellung nach dem 01.04.2025 müssen die Eltern die Fahrkarte zusätzlich neu bis spätestens 01.06.2025 im Onlineportal des Verkehrsbetriebes Westfalenbus GmbH bestellen, um die Fahrkarte ab 01.08.2025 zu erhalten. 

Das ggf. bereits aus dem Schuljahr 2024/2025 vorhandene Deutschlandticket Schule wird bei verspäteter Antragstellung vom Schulträger beim Verkehrsbetrieb gekündigt und Sie müssen dieses Ticket dann direkt an den Verkehrsbetrieb zurückschcken. Über die Kündigung und die Rückgabe des alten Tickets bekommen Sie eine gesonderte Mitteilung des Verkehrsbetriebes.

Die neue Fahrkarte wird bei rechtzeitiger Antragstellung und Bestellung direkt vom Verkehrsbetrieb pünktlich zum Schuljahresbeginn an die Kinder geschickt.

Der Verkehrsträger hat auf der Seite www.dbregiobus-nrw.de/faq Hilfestellungen für die Onlinebestellung gegeben. 

Sollten Sie trotzdem Probleme bei der Bestellung haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Aboservice der WB Westfalenbus GmbH.

Die Mitarbeiter*innen stehen Ihnen entweder per Telefon unter der Rufnummer 02581/4598163 (Mo-Do 10-15 Uhr und Fr 10-13 Uhr) oder per Mail unter aboinfo-nrw(at)deutschebahn.com für Fragen zur Verfügung.

3. Bestellung der Fahrkarten für Kinder, die eine weiterführende Schule in Schwerte besuchen und in Dortmund oder Hagen wohnen:

  • Bei rechtzeitiger Antragstellung bis 01.04.2025 müssen die Kinder, die bereits im Schuljahr 2024/2025 eine Fahrkarte für die ab 01.08.25 besuchte Schule hatten, nichts mehr tun.

Die für das Schuljahr 2024/2025 ausgehändigten „Deutschlandtickets Schule“ behalten in diesem Fall ihre Gültigkeit. Sollte das „Deutschlandticket Schule“ aufgrund von politischen Entscheidungen nicht über den 01.08.2025 hinaus angeboten werden, wird Ihnen automatisch das Folgeticket vom Verkehrsbetrieb per Post zugeschickt.

  • Bei Neuanträgen (Kind hatte noch keine vom Schulträger bezahlte Fahrkarte für die ab 01.08.25 besuchte Schule) oder verspäteter Antragstellung nach dem 01.04.2025 müssen die Eltern die Fahrkarte zusätzlich neu bis spätestens 01.06.2025 über den Bestellschein der DSW 21 (2-fach Durchschreibesatz/ Papier) bestellen, um die Fahrkarte ab 01.08.2025 zu erhalten. Das ggf. bereits aus dem Schuljahr 2024/2025 vorhandene Deutschlandticket Schule wird bei verspäteter Antragstellung vom Schulträger beim Verkehrsbetrieb gekündigt und Sie müssen dieses Ticket dann direkt an den Verkehrsbetrieb zurückschcken. Über die Kündigung und die Rückgabe des alten Tickets bekommen Sie eine gesonderte Mitteilung des Verkehrsbetriebes.
  • Die Bestellscheine der DSW 21 bekommen Sie im Sekretariat der besuchten Schule. Diese müssen von den Eltern vollständig ausgefüllt und anschließend zusammen mit dem Antrag auf Fahrkostenübernahme an das Schulverwaltungsamt geschickt oder in der Schule abgegeben werden.

Die neue Fahrkarte wird Ihnen bei rechtzeitiger Antragstellung und Bestellung direkt vom Verkehrsbetrieb pünktlich zum Schuljahresbeginn zugeschickt.

Bitte sorgen Sie in jedem Fall dafür, dass sich auch der Nachname Ihres Kindes an Ihrem Briefkasten befindet, da ansonsten das Ticket nicht zugestellt werden kann.

Sollten Sie weitere Fragen zur Fahrkostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Schulverwaltungsamt (Ansprechperson).

 

tanja.langfeld(at)stadt-schwerte.de
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