Gemäß Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW ist es möglich, bei Vorlage gewisser Voraussetzungen die anteilige Übernahme der Fahrkosten für Schüler*innen durch den Schulträger zu erlangen.
Unter anderem besteht ein Anspruch auf anteilige Fahrkostenübernahme, wenn die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Kindes (gemeldeter Hauptwohnsitz) und der nächstgelegenen aufnahmebereiten Schule der gewählten Schulform in der
- Sekundarstufe I/ Klasse 5-10 | 3,5 km |
- Sekundarstufe II/ Klasse 11-13 | 5,0 km |
beträgt.
Bitte verfahren Sie anhand der folgenden Punkte, wenn Sie die Anspruchsprüfung durch die Schulverwaltung wünschen:
1. Antragstellung:
2. Bestellung der Fahrkarten für Kinder, die eine weiterführende Schule in Schwerte besuchen und innerhalb des Kreises Unna oder in Iserlohn wohnen:
Das ggf. bereits aus dem Schuljahr 2024/2025 vorhandene Deutschlandticket Schule wird bei verspäteter Antragstellung vom Schulträger beim Verkehrsbetrieb gekündigt und Sie müssen dieses Ticket dann direkt an den Verkehrsbetrieb zurückschcken. Über die Kündigung und die Rückgabe des alten Tickets bekommen Sie eine gesonderte Mitteilung des Verkehrsbetriebes.
Die neue Fahrkarte wird bei rechtzeitiger Antragstellung und Bestellung direkt vom Verkehrsbetrieb pünktlich zum Schuljahresbeginn an die Kinder geschickt.
Der Verkehrsträger hat auf der Seite www.dbregiobus-nrw.de/faq Hilfestellungen für die Onlinebestellung gegeben.
Sollten Sie trotzdem Probleme bei der Bestellung haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Aboservice der WB Westfalenbus GmbH.
Die Mitarbeiter*innen stehen Ihnen entweder per Telefon unter der Rufnummer 02581/4598163 (Mo-Do 10-15 Uhr und Fr 10-13 Uhr) oder per Mail unter aboinfo-nrw(at)deutschebahn.com für Fragen zur Verfügung.
3. Bestellung der Fahrkarten für Kinder, die eine weiterführende Schule in Schwerte besuchen und in Dortmund oder Hagen wohnen:
Die für das Schuljahr 2024/2025 ausgehändigten „Deutschlandtickets Schule“ behalten in diesem Fall ihre Gültigkeit. Sollte das „Deutschlandticket Schule“ aufgrund von politischen Entscheidungen nicht über den 01.08.2025 hinaus angeboten werden, wird Ihnen automatisch das Folgeticket vom Verkehrsbetrieb per Post zugeschickt.
Die neue Fahrkarte wird Ihnen bei rechtzeitiger Antragstellung und Bestellung direkt vom Verkehrsbetrieb pünktlich zum Schuljahresbeginn zugeschickt.
Bitte sorgen Sie in jedem Fall dafür, dass sich auch der Nachname Ihres Kindes an Ihrem Briefkasten befindet, da ansonsten das Ticket nicht zugestellt werden kann.
Sollten Sie weitere Fragen zur Fahrkostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Schulverwaltungsamt (Ansprechperson).
Tanja
Langfeld
Standard
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Gemäß Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW ist es möglich, bei Vorlage gewisser Voraussetzungen die anteilige Übernahme der Fahrkosten für Schüler*innen durch den Schulträger zu erlangen.
Unter anderem besteht ein Anspruch auf anteilige Fahrkostenübernahme, wenn die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Kindes (gemeldeter Hauptwohnsitz) und der nächstgelegenen aufnahmebereiten Schule der gewählten Schulform in der
- Sekundarstufe I/ Klasse 5-10 | 3,5 km |
- Sekundarstufe II/ Klasse 11-13 | 5,0 km |
beträgt.
Bitte verfahren Sie anhand der folgenden Punkte, wenn Sie die Anspruchsprüfung durch die Schulverwaltung wünschen:
1. Antragstellung:
2. Bestellung der Fahrkarten für Kinder, die eine weiterführende Schule in Schwerte besuchen und innerhalb des Kreises Unna oder in Iserlohn wohnen:
Das ggf. bereits aus dem Schuljahr 2024/2025 vorhandene Deutschlandticket Schule wird bei verspäteter Antragstellung vom Schulträger beim Verkehrsbetrieb gekündigt und Sie müssen dieses Ticket dann direkt an den Verkehrsbetrieb zurückschcken. Über die Kündigung und die Rückgabe des alten Tickets bekommen Sie eine gesonderte Mitteilung des Verkehrsbetriebes.
Die neue Fahrkarte wird bei rechtzeitiger Antragstellung und Bestellung direkt vom Verkehrsbetrieb pünktlich zum Schuljahresbeginn an die Kinder geschickt.
Der Verkehrsträger hat auf der Seite www.dbregiobus-nrw.de/faq Hilfestellungen für die Onlinebestellung gegeben.
Sollten Sie trotzdem Probleme bei der Bestellung haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Aboservice der WB Westfalenbus GmbH.
Die Mitarbeiter*innen stehen Ihnen entweder per Telefon unter der Rufnummer 02581/4598163 (Mo-Do 10-15 Uhr und Fr 10-13 Uhr) oder per Mail unter aboinfo-nrw(at)deutschebahn.com für Fragen zur Verfügung.
3. Bestellung der Fahrkarten für Kinder, die eine weiterführende Schule in Schwerte besuchen und in Dortmund oder Hagen wohnen:
Die für das Schuljahr 2024/2025 ausgehändigten „Deutschlandtickets Schule“ behalten in diesem Fall ihre Gültigkeit. Sollte das „Deutschlandticket Schule“ aufgrund von politischen Entscheidungen nicht über den 01.08.2025 hinaus angeboten werden, wird Ihnen automatisch das Folgeticket vom Verkehrsbetrieb per Post zugeschickt.
Die neue Fahrkarte wird Ihnen bei rechtzeitiger Antragstellung und Bestellung direkt vom Verkehrsbetrieb pünktlich zum Schuljahresbeginn zugeschickt.
Bitte sorgen Sie in jedem Fall dafür, dass sich auch der Nachname Ihres Kindes an Ihrem Briefkasten befindet, da ansonsten das Ticket nicht zugestellt werden kann.
Sollten Sie weitere Fragen zur Fahrkostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Schulverwaltungsamt (Ansprechperson).
Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzlich zu diesem Antrag das Schüler Ticket Westfalen jedes Schuljahr neu beim Verkehrsbetrieb Westfalenbus GmbH bestellen müssen (siehe Antrag)
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |