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Schülerfahrtkosten - Grundschule (Antrag auf Übernahme)

Gemäß Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW ist es möglich, bei Vorlage gewisser Voraussetzungen die Übernahme der Fahrkosten für Schüler*innen durch den Schulträger zu erlangen. 

Unter anderem besteht ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme, wenn die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Kindes und der besuchten Schule in der 

- Primarstufe/ Klasse 1-42,0 km

beträgt.

Bitte verfahren Sie anhand der folgenden Punkte, wenn Sie die Anspruchsprüfung durch die Schulverwaltung wünschen:

1. Antragstellung:

  • Der Antrag muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden. 
    Das Schuljahr 2025/2026 beginnt am 01.08.2025 und endet am 31.07.2026.
  • Der Antrag auf Fahrkostenübernahme muss für jedes Kind grundsätzlich bis spätestens 01.04.2025 bei der Schulverwaltung eingereicht werden. 
    Die Einreichung muss grundsätzlich über das Serviceportal der Stadt Schwerte erfolgen. Eine Beantragung der Fahrkostenübernahme mit dem Papiervordruck ist nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z. B. kein Internetzugang, kein PC, Tablet, Handy ö. ä.) möglich. Das entsprechende Formular finden Sie über den folgenden Link:
    Schülerfahrtkosten - Grundschule (Antrag auf Übernahme) - Serviceportal
  • Dies gilt unabhängig vom Wohnsitz des Kindes.
  • Dies gilt nur, wenn das Kind eine Schule in Schwerte besucht.

2. Bestellung der Fahrkarten für Kinder, die eine Grundschule in Schwerte besuchen:

  • Bei rechtzeitiger Antragstellung bis zum 01.04.2025 müssen die Kinder, die bereits im Schuljahr 2024/2025 eine vom Schulträger bezahlte Fahrkarten hatten, nichts tun.
    Dies gilt unabhängig vom Wohnsitz dem Kindes.
    Die für das Schuljahr 2024/2025 ausgehändigten „Deutschlandtickets Schule“ behalten bei rechtzeitiger Antragstellung ihre Gültigkeit. Sollte das „Deutschlandticket Schule“ aufgrund von politischen Entscheidungen nicht über den 01.08.2025 hinaus angeboten werden, wird Ihnen automatisch das Folgeticket direkt vom Verkehrsbetrieb per Post zugeschickt.
  • Die Bestellung von neuen Fahrkarten (Kind hatte im Schuljahr 2024/2025 noch keine Fahrkarte für die ab 01.08.25 besuchte Schule) für Kinder mit Wohnsitz Schwerte erfolgt nach rechtzeitiger Antragstellung und Feststellung des Anspruchs durch das Schulverwaltungsamt beim zuständigen Verkehrsbetrieb.
  • Bei Neuanträgen (Kind hatte im Schuljahr 2024/2025 noch keine vom Schulträger bezahlte Fahrkarte für die ab 01.08.25 besuchte Schule) oder verspäteter Antragstellung nach dem 01.04.2025 für Kinder mit Wohnsitz Dortmund und Hagen müssen die Eltern  zusätzlich den Bestellschein der DSW 21 (2-fach Durchschreibesatz/ Papier) neu ausfüllen.
  • Den Bestellschein der DSW 21 bekommen Sie im Sekretariat der besuchten Schule. Dieser muss, von den Eltern vollständig ausgefüllt, zusammen mit dem Antrag auf Fahrkostenübernahme bis spätestens 01.06.2025 beim Schulverwaltungsamt vorliegen.
  • Alle fristgerecht neu bestellten Fahrkarten bekommen Sie direkt vom jeweiligen Verkehrsbetrieb pünktlich zum Schuljahresbeginn zugeschickt.
  • Es erfolgt keine Aushändigung der Fahrkarte mehr über die besuchte Grundschule.

Bitte sorgen Sie in jedem Fall dafür, dass sich auch der Nachname Ihres Kindes an Ihrem Briefkasten befindet, da ansonsten das Ticket nicht zugestellt werden kann.

Sollten Sie weitere Fragen zur Fahrkostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Schulverwaltungsamt (Ansprechperson).

tanja.langfeld(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-687
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