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Schülerfahrtkosten - Grundschulen (Antrag auf Übernahme)

Gemäß Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW ist es möglich, bei Vorlage gewisser Voraussetzungen die Übernahme der Fahrkosten für Schüler*innen durch den Schulträger zu erlangen. Unter anderem besteht ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme, wenn die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Kindes und der nächstgelegenen aufnahmebereiten Grundschule 2,0 km beträgt.

Wichtiger Hinweis:

Das Deutschlandticket Schule, welches Ihr Kind ggf. für das Schuljahr 2025/2026 erhalten hat, musste zum 31.07.2026 gekündigt werden (nur für Wohnort Schwerte). Es darf deshalb ab 01.08.2026 nicht mehr benutzt werden. Bitte verfahren Sie daher unbedingt so, wie es in Punkt 1 beschrieben wird, damit Ihr Kind auch im Schuljahr 2026/2027 über ein gültiges Ticket verfügen kann! Das neue Ticket wird durch die Schulverwaltung nach Prüfung Ihres Antrages bei festgestelltem Anspruch auf Fahrkostenübernahme beim Verkehrsbetrieb des Kreises Unna (VKU) bestellt. Das neue Ticket wird Ihnen bei fristgerechter Antragstellung pünktlich zum Schuljahresbeginn durch die VKU per Post nach Hause geschickt.

Bitte verfahren Sie daher unbedingt anhand der folgenden Punkte, wenn Sie die Anspruchsprüfung durch die Schulverwaltung und die anschließende Zusendung der Fahrkarte durch die VKU wünschen:

1. Antragstellung:

  • Der Antrag muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden.
    Das Schuljahr 2026/2027 beginnt am 01.08.2026 und endet am 31.07.2027.
  • Der Antrag auf Fahrkostenübernahme muss für jedes Kind grundsätzlich bis spätestens 01.04.2026 bei der Schulverwaltung eingereicht werden. 
    Die Einreichung muss grundsätzlich über das Serviceportal der Stadt Schwerte erfolgen. Eine Beantragung der Fahrkostenübernahme mit dem Papiervordruck ist nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z. B. kein Internetzugang, kein PC, Tablet, Handy ö. ä.) möglich. 

Sie müssen sich über „BundID“ mit Benutzername und Passwort registrieren (bei erstmaliger Benutzung des Serviceportals und keinen vorhandenen Zugangsdaten über Bund ID) bzw. anmelden (bei bereits erfolgter Nutzung des Serviceportals mit bereits vorhandenen Zugangsdaten über Bund ID). 

  • Hierzu klicken Sie ganz unten auf den Button „Zur Anmeldung (siehe Hinweise)“. 
  • Auf der nächsten Seite klicken Sie erneut auf den Button „Zur Anmeldung“.
  • Anschließend melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto an und klicken dafür auf den    Button „BundID“.
  • Auf der Seite der Bund ID wählen Sie entweder „Konto erstellen“ (notwendig wenn Sie noch keine Zugangsdaten für BundID haben) oder „Anmelden“ (bei bereits vorhandenen Zugangsdaten/ Benutzernamen und Passwort bei BundID).
  • Auf der nächsten Seite wählen Sie als Anmeldeoption das Feld „Benutzername und Passwort“. 
  • In dem Hinweisfeld, welches sich anschließend geöffnet hat, klicken Sie auf den Button „Weiter mit Benutzername und Passwort“.
  • Anschließend geben Sie Ihre Zugangsdaten/ Benutzername und Passwort ein und klicken auf „Anmelden“.
  • Auf der nächsten Seite klicken Sie auf das Feld „Weiter“ und gelangen dann automatisch zurück auf die Seite „Schülerfahrkosten-Grundschulen (Antrag auf Übernahme“).
  • Dort klicken Sie ganz unten den Button „Dienst starten“ und gelangen anschließend automatisch in den Antrag auf Fahrkostenübernahme. 
  • Den Antrag müssen Sie vollständig Seite für Seite ausfüllen und am Ende des Antrages auf „Einreichen“ klicken. 

Erst danach wird der Antrag direkt und digital an die zuständige Stelle im Schulverwaltungsamt geschickt und dort anschließend geprüft. 

Ihnen wird nach der erfolgreichen Einreichung Ihres Antrages ein Feld angezeigt, in welchem Ihnen der Vorgang mit Datum und Uhrzeit bestätigt wird. 

Dies ist Ihre Eingangsbestätigung!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine zusätzliche Eingangsbestätigung per Mail aufgrund der Vielzahl von Anträgen nicht leistbar ist.

Der Antrag ist ohne Ihre Unterschrift gültig und muss nicht zusätzlich ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingereicht werden.

Bitte sorgen Sie in jedem Fall dafür, dass sich auch der Nachname Ihres Kindes an Ihrem Briefkasten befindet, da ansonsten das Ticket nicht zugestellt werden kann.

Sollten Sie weitere Fragen zur Fahrkostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Schulverwaltungsamt (Ansprechperson).

tanja.langfeld(at)stadt-schwerte.de

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