Gemäß Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW ist es möglich, bei Vorlage gewisser Voraussetzungen die Übernahme der Fahrkosten für Schüler*innen durch den Schulträger zu erlangen.
Unter anderem besteht ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme, wenn die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Kindes und der besuchten Schule in der
- Primarstufe/ Klasse 1-4 | 2,0 km |
beträgt.
Bitte verfahren Sie anhand der folgenden Punkte, wenn Sie die Anspruchsprüfung durch die Schulverwaltung wünschen:
1. Antragstellung:
2. Bestellung der Fahrkarten für Kinder, die eine Grundschule in Schwerte besuchen:
Bitte sorgen Sie in jedem Fall dafür, dass sich auch der Nachname Ihres Kindes an Ihrem Briefkasten befindet, da ansonsten das Ticket nicht zugestellt werden kann.
Sollten Sie weitere Fragen zur Fahrkostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Schulverwaltungsamt (Ansprechperson).
Tanja
Langfeld
Standard
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Gemäß Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW ist es möglich, bei Vorlage gewisser Voraussetzungen die Übernahme der Fahrkosten für Schüler*innen durch den Schulträger zu erlangen.
Unter anderem besteht ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme, wenn die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Kindes und der besuchten Schule in der
- Primarstufe/ Klasse 1-4 | 2,0 km |
beträgt.
Bitte verfahren Sie anhand der folgenden Punkte, wenn Sie die Anspruchsprüfung durch die Schulverwaltung wünschen:
1. Antragstellung:
2. Bestellung der Fahrkarten für Kinder, die eine Grundschule in Schwerte besuchen:
Bitte sorgen Sie in jedem Fall dafür, dass sich auch der Nachname Ihres Kindes an Ihrem Briefkasten befindet, da ansonsten das Ticket nicht zugestellt werden kann.
Sollten Sie weitere Fragen zur Fahrkostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Schulverwaltungsamt (Ansprechperson).
Hier können Sie die Übernahme der Fahrkosten für Schüler*innen durch den Schulträger beantragen.
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |