Gemäß Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW ist es möglich, bei Vorlage gewisser Voraussetzungen die Übernahme der Fahrkosten für Schüler*innen durch den Schulträger zu erlangen. Unter anderem besteht ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme, wenn die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Kindes und der nächstgelegenen aufnahmebereiten Grundschule 2,0 km beträgt.
Wichtiger Hinweis:
Das Deutschlandticket Schule, welches Ihr Kind ggf. für das Schuljahr 2025/2026 erhalten hat, musste zum 31.07.2026 gekündigt werden (nur für Wohnort Schwerte). Es darf deshalb ab 01.08.2026 nicht mehr benutzt werden. Bitte verfahren Sie daher unbedingt so, wie es in Punkt 1 beschrieben wird, damit Ihr Kind auch im Schuljahr 2026/2027 über ein gültiges Ticket verfügen kann! Das neue Ticket wird durch die Schulverwaltung nach Prüfung Ihres Antrages bei festgestelltem Anspruch auf Fahrkostenübernahme beim Verkehrsbetrieb des Kreises Unna (VKU) bestellt. Das neue Ticket wird Ihnen bei fristgerechter Antragstellung pünktlich zum Schuljahresbeginn durch die VKU per Post nach Hause geschickt.
Bitte verfahren Sie daher unbedingt anhand der folgenden Punkte, wenn Sie die Anspruchsprüfung durch die Schulverwaltung und die anschließende Zusendung der Fahrkarte durch die VKU wünschen:
1. Antragstellung:
Sie müssen sich über »BundID« mit Benutzername und Passwort registrieren (bei erstmaliger Benutzung des Serviceportals und keinen vorhandenen Zugangsdaten über Bund ID) bzw. anmelden (bei bereits erfolgter Nutzung des Serviceportals mit bereits vorhandenen Zugangsdaten über Bund ID).
Erst danach wird der Antrag direkt und digital an die zuständige Stelle im Schulverwaltungsamt geschickt und dort anschließend geprüft.
Ihnen wird nach der erfolgreichen Einreichung Ihres Antrages ein Feld angezeigt, in welchem Ihnen der Vorgang mit Datum und Uhrzeit bestätigt wird.
Dies ist Ihre Eingangsbestätigung!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine zusätzliche Eingangsbestätigung per Mail aufgrund der Vielzahl von Anträgen nicht leistbar ist.
Der Antrag ist ohne Ihre Unterschrift gültig und muss nicht zusätzlich ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingereicht werden.
Bitte sorgen Sie in jedem Fall dafür, dass sich auch der Nachname Ihres Kindes an Ihrem Briefkasten befindet, da ansonsten das Ticket nicht zugestellt werden kann.
Sollten Sie weitere Fragen zur Fahrkostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Schulverwaltungsamt (Ansprechperson).
Tanja
Langfeld
Standard
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Gemäß Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW ist es möglich, bei Vorlage gewisser Voraussetzungen die Übernahme der Fahrkosten für Schüler*innen durch den Schulträger zu erlangen. Unter anderem besteht ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme, wenn die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Kindes und der nächstgelegenen aufnahmebereiten Grundschule 2,0 km beträgt.
Wichtiger Hinweis:
Das Deutschlandticket Schule, welches Ihr Kind ggf. für das Schuljahr 2025/2026 erhalten hat, musste zum 31.07.2026 gekündigt werden (nur für Wohnort Schwerte). Es darf deshalb ab 01.08.2026 nicht mehr benutzt werden. Bitte verfahren Sie daher unbedingt so, wie es in Punkt 1 beschrieben wird, damit Ihr Kind auch im Schuljahr 2026/2027 über ein gültiges Ticket verfügen kann! Das neue Ticket wird durch die Schulverwaltung nach Prüfung Ihres Antrages bei festgestelltem Anspruch auf Fahrkostenübernahme beim Verkehrsbetrieb des Kreises Unna (VKU) bestellt. Das neue Ticket wird Ihnen bei fristgerechter Antragstellung pünktlich zum Schuljahresbeginn durch die VKU per Post nach Hause geschickt.
Bitte verfahren Sie daher unbedingt anhand der folgenden Punkte, wenn Sie die Anspruchsprüfung durch die Schulverwaltung und die anschließende Zusendung der Fahrkarte durch die VKU wünschen:
1. Antragstellung:
Sie müssen sich über „BundID“ mit Benutzername und Passwort registrieren (bei erstmaliger Benutzung des Serviceportals und keinen vorhandenen Zugangsdaten über Bund ID) bzw. anmelden (bei bereits erfolgter Nutzung des Serviceportals mit bereits vorhandenen Zugangsdaten über Bund ID).
Erst danach wird der Antrag direkt und digital an die zuständige Stelle im Schulverwaltungsamt geschickt und dort anschließend geprüft.
Ihnen wird nach der erfolgreichen Einreichung Ihres Antrages ein Feld angezeigt, in welchem Ihnen der Vorgang mit Datum und Uhrzeit bestätigt wird.
Dies ist Ihre Eingangsbestätigung!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine zusätzliche Eingangsbestätigung per Mail aufgrund der Vielzahl von Anträgen nicht leistbar ist.
Der Antrag ist ohne Ihre Unterschrift gültig und muss nicht zusätzlich ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingereicht werden.
Bitte sorgen Sie in jedem Fall dafür, dass sich auch der Nachname Ihres Kindes an Ihrem Briefkasten befindet, da ansonsten das Ticket nicht zugestellt werden kann.
Sollten Sie weitere Fragen zur Fahrkostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Schulverwaltungsamt (Ansprechperson).
Hier können Sie die Übernahme der Fahrkosten für Schüler*innen durch den Schulträger beantragen.
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |