Marco
Gosewinkel
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In vielfältigen Beziehungen stellt sich die Frage einer Haftung für eingetretene Schäden. Die Stadt hat zum Beispiel die Verkehrssicherheit der öffentlichen Straßen zu gewährleisten. Hier kann im Schadensfalle eine Haftung der Stadt in Frage kommen. Das Rechtsamt prüft dahingehende Ansprüche und sorgt für deren Regulierung oder lehnt unberechtigte Ansprüche ab.
Eine allgemeine Rechtsberatung findet nicht statt und ist der Stadt Schwerte im Übrigen untersagt.
Neben Schadenersatzfällen, die zum Beispiel im Rahmen der von der Stadt zu gewährleistenden Verkehrssicherheit auftreten, bearbeitet das Rechtsamt auch Schadenersatzansprüche gegenüber städtischen Tochtergesellschaften (Stadtentwässerung, KuWeBe).
Was ist ein Haftpflichtfall?
Ein Haftpflichtfall ist gegeben, wenn ein Schadensfall eintritt, für den die Stadt Schwerte nach gesetzlichen Vorschriften einzustehen hat. Dies kann insbesondere bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Straßen (Baustellen, Winterdienst etc.) oder in gemeindlichen Einrichtungen (Schule, Kindergarten etc.) der Fall sein. Auch sind Schadensfälle im Rahmen einer Amtspflichtverletzung (z.B. bei rechtswidrig versagter oder erteilter Baugenehmigung) denkbar. Da durch das Rechtsamt Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhaltes durchgeführt werden müssen, bedenken Sie bitte, dass diese eine entsprechende Bearbeitungszeit erfordern.
Hier können Sie einen Sach-/Personenschadens (Haftpflichtansprüche gegen die Stadt Schwerte) regulieren.
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