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Renten- und Unfallversicherung von Pflegepersonen

Die Pflegeversicherung hat den sozialen Schutz nicht nur der Pflegebedürftigen, sondern auch der Pflegenden verbessert.

So sind seit 01.04.1995 auch die nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen gesetzlich renten- und unfallversichert. Bei diesem Personenkreis handelt es sich im Wesentlichen um pflegende Angehörige. Gesetzliche Unfallversicherungsträger für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen ist die Unfallkasse NRW. Die Aufgabe ist es, Unfälle bei der Pflege und pflegebedingte Erkrankungen zu verhüten und bei einem Unfall oder einer pflegebedingten Erkrankung medizinische und soziale Rehabilitation zu gewähren.

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Unfallkasse NRW, Gesundheit pflegender Angehöriger, Neuheit für Pflege
Unfallversicherung von Pflegepersonen