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Reisepass/ Personalausweis (Kinder)

Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, generell benötigen Kinder (auch Säuglinge) für Auslandsreisen ein Ausweisdokument. 

Hierbei entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob sie einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen.

  • Ausstellung Personalausweis: 22,80 Euro
  • Ausstellung Reisepass: 37,50 Euro

Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde und Kinderausweis/Kinderreisepass. Falls kein altes Ausweisdokument vorhanden ist, wird nur die Geburtsurkunde benötigt.
  • Ab dem 01.05.2025 werden die biometrischen Lichtbilder für die Beantragung eines Personalausweises ausschließlich in digitaler Form angenommen. Diese können direkt vor Ort beim Bürgerservice oder bei einem zertifizierten externen Dienstleister gemacht werden.
    Lichtbilderstellung bei Kindern, Kleinkindern und Babys  - Hinweis für Eltern:
    Gerade bei kleinen Kindern und Babys zeigt sich in der Praxis, dass die Lichtbilderstellung in der Behörde nicht immer gelingt – etwa wenn Kinder nicht eigenständig still sitzen oder den Anweisungen des Fototerminals nicht folgen können. Die Fototerminals erfordern eine aktive Mitwirkung, die Kinder in diesem Alter meist nicht oder nicht lange genug erbringen können. In solchen Fällen ist eine erfolgreiche Lichtbildaufnahme in der Behörde leider nicht möglich. Eltern werden daher gebeten, im Vorfeld zu prüfen, ob ihr Kind die Anforderungen erfüllen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, wird empfohlen, ein biometrisches Passbild vorab in einem Fotostudio anfertigen zu lassen. Fotografen haben bessere Möglichkeiten und können das Kind oder das Baby liegend auf einer weißen Unterlage fotografieren und den richtigen Moment gut abpassen.
  • Persönliches Erscheinen - sowohl des Kindes (vgl. Ziffer 6.1.1.2 PassVwV) als auch eines Erziehungsberechtigten.
    Sofern ihr Kind älter als zehn Jahre ist, muss es den Antrag selbst unterschreiben. Ist Ihr Kind jünger, aber schreibfähig, darf es den Kinderreisepass natürlich auch selbst unterschreiben. Es besteht in diesem Fall jedoch keine Unterschriftsverpflichtung.

    Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, ist die schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis vorzulegen. Ist ein Elternteil allein berechtigt, das Sorgerecht über das Kind auszuüben, ist hierüber ein entsprechender Nachweis zu führen (z.B. Vorlage eines Beschlusses des Familien- oder Vormundschaftsgerichtes)
buergerservice(at)stadt-schwerte.de

Rathaus I

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