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Regionales Einzelhandelskonzept

In der Region des östlichen Ruhrgebietes wird seit gut 10 Jahren die Ansiedlung großer Einzelhandelsprojekte gemeindeübergreifend abgestimmt. Ziel ist es, die Zentren der Städte und Stadtteile in ihrer Funktion als prägende Handelsstandorte zu festigen und deren Attraktivität zum Nutzen der gesamten Region zu erhöhen.

Hierzu wurde auf freiwilliger Basis eine interkommunale Vereinbarung der beteiligten Kommunen abgeschlossen, in der die Regularien der zwischengemeindlichen Abstimmung festgelegt sind.

Die Beratung und Abstimmung über aktuelle Projekte erfolgt auf Arbeitsebene in einem Gremium, dem neben Vertretern der Städte und Gemeinden auch die Industrie- und Handelskammern des Ruhrgebietes, die Einzelhandelsverbände, der Regionalverband Ruhr als Träger der Regionalplanung sowie Vertreter der betreffenden Bezirksregierungen und Kreise angehören. Seit seiner Gründung ist die Stadt Schwerte Mitglied des Arbeitskreises REHK.

Grundlage der Entscheidungsfindung über die Konsensfähigkeit von regional oder überörtlich bedeutsamen Einzelhandelsvorhaben bilden Kriterien über die zu erwartenden Auswirkungen im räumlichen Umfeld, z.B. über Kaufkraftverlagerungen in einzelnen Handelssegmenten in der Standortgemeinde und in den Nachbarstädten. Fachliche Orientierung hierfür bietet ein gemeinsam beauftragtes Gutachten der BBE-Unternehmensberatung GmbH Köln, das zuletzt im Jahre 2007 fortgeschrieben worden ist.

Die Arbeitskreis-Sitzungen finden in einem etwa vierteljährlichen Turnus statt. Die Geschäftsführung obliegt der Stadt Dortmund.

David.Weber(at)stadt-schwerte.de
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Rathaus I

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