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Pflegekinderdienst

An uns können Sie sich wenden, wenn Sie ein Kind auf Dauer als Pflegekind aufnehmen möchten.

Wir suchen Pflegeeltern für Kinder,

  • die auf Dauer neue Eltern brauchen,
  • im Elternhaus seelische und körperliche Verletzungen erlitten haben,
  • in ihrer seelisch-geistigen Entwicklung beeinträchtigt sind,
  • gesundheitliche Probleme, aber dennoch gute Chancen haben, sich auf eine neue Eltern-Beziehung einzulassen, in ihrer Entwicklung aufzuholen und schließlich eine gesunde Persönlichkeit zu entwickeln.

Wer kann ein Pflegekind aufnehmen?

  • Paare/Einzelpersonen, die
    • Eltern werden wollen und Elternsein als Wachstumsprozess verstehen,
    • Kinder in ihrer Eigenart und mit ihrer Vergangenheit akzeptieren können,
    • sich in die besondere Situation eines Pflegekindes einfühlen und ihm bei der Bearbeitung seiner Geschichte helfen können,
    • bereit sind, Ihre Berufstätigkeit zurückzustellen,
    • keine Kinder haben oder deren Kinder mindestens 3 Jahre älter als das Pflegekind sind,
    • bereit und in der Lage sind, unsere Unterstützung anzunehmen.

Wie ist die rechtliche Situation von Pflegekindern, Pflegeeltern?

  • Vollzeitpflege ist eine Erziehungshilfe, die das Jugendamt mit allen Beteiligten plant und im Hilfeplan festlegt.
  • Pflegeeltern vertreten die Sorgeberechtigten in der Ausübung der elterlichen Sorge.
  • Besuchskontakte des Pflegekindes zu den leiblichen Eltern sind denkbar, wenn sie dem Kind nicht schaden.
  • Für Pflegekinder kann sich die Möglichkeit der späteren Adoption ergeben.

Welche Unterstützung gibt das Jugendamt?

  • Durch Gespräche und Vorbereitungskurse werden Pflegeeltern in ihrer Entscheidungsfindung unterstützt und auf ihre Aufgabe vorbereitet.
  • Während der gesamten Dauer der Pflege betreut und begleitet das Jugendamt die Pflegeeltern und das Kind.
  • Ergänzende erzieherische oder therapeutische Hilfen werden initiiert und begleitet.
  • Kontakte zu den leiblichen Eltern werden vom Jugendamt begleitet.
  • Pflegeelternkontakte und -fortbildungen werden gefördert.
  • Es wird ein pauschales Pflegegeld gezahlt.

So werden Sie Pflegeeltern:

  • Wenden Sie sich an die unten genannten Mitarbeiterinnen und vereinbaren Sie ein Erstgespräch.
  • Im Erstgespräch erhalten Sie Informationen über die Voraussetzungen und können Ihre Fragen stellen und Ihre Vorstellungen darlegen.
  • In weiteren Gesprächen/Vorbereitungsabenden entwickelt sich ein vertieftes Verständnis von der Aufgabe Pflegeeltern zu sein und eine Einschätzung, für welches Kind Sie Eltern werden können.
  • Führungszeugnis
  • Bewerberfragebogen
  • Leitfaden zur Erstellung der Lebensgeschichte
  • Ärztliches Gutachten
    (siehe auch unter Formulare)
victoria.mihajlovic(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-221
Details

Rathaus am Stadtpark

Raum: 201
Rathaus - Am Stadtpark 1
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
Donnerstag:14:00 - 17:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
alexandra.recker(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-376
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Rathaus am Stadtpark

Raum: 202
Rathaus - Am Stadtpark 1
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
Donnerstag:14:00 - 17:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Kybelle.Marx(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-398
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Rathaus am Stadtpark

Raum: 203
Rathaus - Am Stadtpark 1
58239 Schwerte
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TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
Donnerstag:14:00 - 17:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
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