Privatpersonen können eine Anzeige zu einer Ordnungswidrigkeit stellen (z. B. Ruhestörung, Rauchbelästigung, Verbrennen im Freien oder überlaute Tongerätebenutzung).
Es kann nur derjenige eine Anzeige erstatten, der die Ordnungswidrigkeit selbst bezeugen kann. Aus der Anzeige müssen die Örtlichkeit, der Tattag, die Tatuhrzeit, die Dauer und Häufigkeit der Störung ersichtlich sein. Bußgeldverfahren gegen unbekannte Personen können nicht durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Ordnungswidrigkeitenanzeige als Zeuge oder Zeugin mit Vor- und Zuname im Bußgeldbescheid namentlich genannt werden. Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet.
Andrea
Brammer
Standard
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Sylvia
Köster
Privatpersonen können eine Anzeige zu einer Ordnungswidrigkeit stellen (z. B. Ruhestörung, Rauchbelästigung, Verbrennen im Freien oder überlaute Tongerätebenutzung).
Es kann nur derjenige eine Anzeige erstatten, der die Ordnungswidrigkeit selbst bezeugen kann. Aus der Anzeige müssen die Örtlichkeit, der Tattag, die Tatuhrzeit, die Dauer und Häufigkeit der Störung ersichtlich sein. Bußgeldverfahren gegen unbekannte Personen können nicht durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Ordnungswidrigkeitenanzeige als Zeuge oder Zeugin mit Vor- und Zuname im Bußgeldbescheid namentlich genannt werden. Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet.
Hier können Sie ordnungswidrige Zustände anzeigen.
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |