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Obdachlosigkeit - Unterbringung und Prävention

Die Stadt Schwerte unterhält zur vorübergehenden Unterbringung von obdach- und/oder wohnungslosen Personen eine Notunterkunft. 

Informationen zur Unterbringung erhalten Sie im Sozialamt.

Ziel der präventiven Betreuungsarbeit ist die Verhinderung von Wohnungslosigkeit. Im Vorfeld einer drohenden Räumungsklage soll versucht werden, durch beratende, aber auch ggf. durch finanzielle Hilfen, eine Räumungsklage abzuwenden.

Für präventive Betreuungsarbeit

  • Mietvertrag
  • Kündigung oder bereits vorliegende Räumungsklage
  • Einkommensunterlagen
  • Schriftverkehr mit dem Vermieter (falls vorhanden)
heike.pohl(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-227
Details

Rathaus am Stadtpark

Raum: 118
Rathaus - Am Stadtpark 1
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:nur nach Vereinbarung
gerlinde.galea(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-239
Details

Rathaus am Stadtpark

Raum: 116
Rathaus - Am Stadtpark 1
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:nur nach Vereinbarung
Verlust der Wohnung, Wohnungslose, Räumung, Obdachlose