Bei der Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen und ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Dies kann z.B. durch Vorlage eines Mahnbescheides oder sonstigen Vollstreckungstitels geschehen.
Die erweiterte Melderegisterauskunft umfasst die Auskunft über
Angaben zur gesuchten Person (soweit bekannt):
Die Zahlungsweise erfolgt entweder
Die Kopie des vom Geldinstitut abgestempelten Einzahlungs- oder Überweisungsbelegs muss der Melderegisteranfrage beigefügt sein.
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Bürgerservice
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Montag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
Bei der Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen und ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Dies kann z.B. durch Vorlage eines Mahnbescheides oder sonstigen Vollstreckungstitels geschehen.
Die erweiterte Melderegisterauskunft umfasst die Auskunft über
Die Zahlungsweise erfolgt entweder
Die Kopie des vom Geldinstitut abgestempelten Einzahlungs- oder Überweisungsbelegs muss der Melderegisteranfrage beigefügt sein.
Angaben zur gesuchten Person (soweit bekannt):
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin) |
Dienstag: | 07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke) |
Mittwoch: | 07:00 - 12:00 Uhr (Termin) |
Donnerstag: | 07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin) |
Freitag: | 07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) |