Auf schriftlichen oder persönlichen Antrag erhalten Sie unterschiedliche Bescheinigungen über die im Melderegister eingetragenen Daten. Dies sind in erster Linie
Wegen der dem Datenschutz unterliegenden Inhalte, können sie Dritten nur mit Vollmacht ausgehändigt werden. Bei manchen Lebensbescheinigungen (ausländische Rentnen) oder Haushaltsbescheinigung (Kindergeld) erfolgt lediglich eine Bestätigung der, auf dem Schreiben der zuständigen Stelle angegebenen Daten.
Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:
Die erweiterte Meldebescheinigung darf alle Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz enthalten, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren.
Eine erweiterte Meldebescheinigung ist eine Meldebescheinigung mit weitergehendem Inhalt, wie z. B. Staatsangehörigkeiten und Familienstand. Sie werden in der Regel zur Vorlage bei Behörden, insbesondere bei der Anmeldung zur Eheschließung, benötigt.
Die Beantragung der Meldebescheinigungen, sowohl einfache als auch erweiterte, ist auch über das Service-Portal möglich.
Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist in geeigneter Weise (z.B. Bewilligungsbescheid) nachzuweisen.
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.
Brigitte
Osthoff
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
Auf schriftlichen oder persönlichen Antrag erhalten Sie unterschiedliche Bescheinigungen über die im Melderegister eingetragenen Daten. Dies sind in erster Linie
Wegen der dem Datenschutz unterliegenden Inhalte, können sie Dritten nur mit Vollmacht ausgehändigt werden. Bei manchen Lebensbescheinigungen (ausländische Rentnen) oder Haushaltsbescheinigung (Kindergeld) erfolgt lediglich eine Bestätigung der, auf dem Schreiben der zuständigen Stelle angegebenen Daten.
Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:
Die erweiterte Meldebescheinigung darf alle Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz enthalten, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren.
Eine erweiterte Meldebescheinigung ist eine Meldebescheinigung mit weitergehendem Inhalt, wie z. B. Staatsangehörigkeiten und Familienstand. Sie werden in der Regel zur Vorlage bei Behörden, insbesondere bei der Anmeldung zur Eheschließung, benötigt.
Die Beantragung der Meldebescheinigungen, sowohl einfache als auch erweiterte, ist auch über das Service-Portal möglich.
Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist in geeigneter Weise (z.B. Bewilligungsbescheid) nachzuweisen.
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.
Beantragen Sie eine Meldebescheinigung.
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Dienstag: | 07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke) |
Mittwoch: | 07:00 - 12:00 Uhr (Termin) |
Donnerstag: | 07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin) |
Freitag: | 07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) |