Lebenspartner können bei oder nach der Begründung der Lebenspartnerschaft einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen.
Wurde bei der Begründung der Lebenspartnerschaft kein Lebenspartnerschaftsname bestimmt, so kann dies jederzeit später durch Erklärung nachgeholt werden. In NRW ist für die Entgegennahme dieser Erklärung das Standesamt zuständig.
Lebenspartnerschaftsname kann der Geburtsname eines der beiden Partner bzw. einer der beiden Partnerinnen werden oder der Familienname, den einer der beiden zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft führt. Solange die Lebenspartnerschaft besteht, ist der gewählte Lebenspartnerschaftsname unwiderruflich.
Ermäßigung:
Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.
Melanie
Schmidt
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Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
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Mittwoch
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Susanne
Degwer
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Simone
Asua-Honert
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Marion
Kranhold
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Wurde bei der Begründung der Lebenspartnerschaft kein Lebenspartnerschaftsname bestimmt, so kann dies jederzeit später durch Erklärung nachgeholt werden. In NRW ist für die Entgegennahme dieser Erklärung das Standesamt zuständig.
Lebenspartnerschaftsname kann der Geburtsname eines der beiden Partner bzw. einer der beiden Partnerinnen werden oder der Familienname, den einer der beiden zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft führt. Solange die Lebenspartnerschaft besteht, ist der gewählte Lebenspartnerschaftsname unwiderruflich.
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