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Lebenspartnerschaftsname

Lebenspartner können bei oder nach der Begründung der Lebenspartnerschaft einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen.

Wurde bei der Begründung der Lebenspartnerschaft kein Lebenspartnerschaftsname bestimmt, so kann dies jederzeit später durch Erklärung nachgeholt werden. In NRW ist für die Entgegennahme dieser Erklärung das Standesamt zuständig.

Lebenspartnerschaftsname kann der Geburtsname eines der beiden Partner bzw. einer der beiden Partnerinnen werden oder der Familienname, den einer der beiden zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft führt. Solange die Lebenspartnerschaft besteht, ist der gewählte Lebenspartnerschaftsname unwiderruflich.

  • Die bei der Begründung der Lebenspartnerschaft abgegebene Erklärung zum Lebenspartnerschaftsnamen ist kostenfrei.
  • Nach der Begründung der Lebenspartnerschaft abgegebene Erklärungen zum Lebenspartnerschaftsnamen sind mit 21,00 Euro gebührenpflichtig.
  • Die Bescheinigung über die Namensänderung kostet 9,00 Euro.
  • Ermäßigung:
    • 100 % Ermäßigung erhalten Leistungsbezieher gem. SGB II, SGB XII und AsylbLG.
    Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.
  • Schecks und Postwertzeichen können als Zahlungsmittel leider nicht akzeptiert werden!
  • Wenn die Erklärung zum Lebenspartnerschaftsnamen bei der Begründung der Lebenspartnerschaft abgegeben wird, sind keine zusätzlichen Unterlagen erforderlich.
  • Wenn die Erklärung nach Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgt, legen Sie bitte die Lebenspartnerschaftsurkunde und jede/r den Personalausweis bzw. Reisepass vor.
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