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Korruptionsbekämpfungsgesetz

Zum 01.03.2005 ist das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) in Kraft getreten.

Eine tragende Säule dieses Gesetzes ist die Herstellung von mehr Transparenz durch umfassende Veröffentlichungspflichten der Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der Gemeinden und der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gemäß § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung. 

Eine Erläuterung, welche persönlichen Angaben, Mitgliedschaften und sonstigen Funktionen zu veröffentlichen sind, ist der tabellarischen Übersicht vorangestellt. Alle Daten in der Tabelle beruhen auf den Angaben der Mandatsträger. Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei dem bzw. der Meldepflichtigen.

Das jährlich vorgeschriebene Veröffentlichungsverfahren erfolgt kreiseinheitlich zum Stichtag 1. Januar  mit entsprechender Veröffentlichung zum darauf folgenden 1. März.

Die Stadt Schwerte erfüllt ihre gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung in Form einer PDF-Datei, die Ihnen zum Download bereit gestellt wird.

Julia.Urban(at)stadt-schwerte.de
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